Bundesverwaltungsgericht kippt Freiburger Anwohnerparkplatz-Gebühren

Benjamin / Das Bundesverfassungsgericht schob der Stadt Freiburg bei den hohen Parkgebühren für Anwohner einen Riegel vor. Die Gebühren für das Jahr 2021 i.H.v. 240€ bis 480€, je nach Länge des Autos, ist verfassungswidrig. Eine solche Staffelung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Viele Bürger fordern nun, dass die zu viel gezahlten Gebühren an sie zurückerstattet werden sollen. Jedoch hat die Stadt Freiburg für diese plausible Forderung einen Dämpfer mit dem Verweis auf rechtliche und politische Prüfungen erteilt. Welche rechtlichen und politischen Fragen sollen denn nach dem eindeutigen Urteilsspruch noch offen gewesen sein? – fragt man sich als benachteiligter Bürger.

Anstatt das Gesetz zu akzeptieren, will man dieses Thema erneut auf die Tagesordnung im Freiburger Gemeinderat setzen. Horn: Nun werde man nach Prüfung des Urteils gemeinsam mit dem Gemeinderat das weitere Vorgehen erarbeiten müssen.

Einer der Kläger, FDP-Stadtrat Sascha Fiek, ist erleichtert über das Urteil: „Ich bin natürlich froh und erleichtert, dass ich den richtigen Riecher gehabt habe und das Gericht, das auch so gesehen hat“.

Quelle: https://www.badische-zeitung.de/bundesverwaltungsgericht-kippt-freiburger-anwohnerparkgebuehren–267934310.html