
„Birnen fordern, Äpfel genannt zu werden“, so ungefähr hieß es in einem Leserbrief in einer christlichen Zeitung. Mit den Birnen sind gleichgeschlechtliche Partnerschaften gemeint, nach deren Willen ihre Partnerschaft als „Ehe“ zu gelten habe. Natürlich geht es hier nicht nur um die Bezeichnung, sondern eine Ehe hat rechtliche Konsequenzen. Diese ergeben sich auch aus Art. 6 Abs. 1 GG: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Und in den folgenden Absätzen des Art. 6 geht es insbesondere um Kinder.
Die Forderung der „Birnen“ gehört inzwischen zum weit verbreitet propagierten „Zeitgeist“. Die evangelische Kirche neigt eher als die katholische dazu, sich dem Zeitgeist anzupassen. Eine besondere Anbiederung an den Zeitgeist lieferte im Frühjahr die Badische Landeskirche. Ihre Synode beschloss in Bad Herrenalb, dass sich gleichgeschlechtliche Paare künftig kirchlich trauen lassen können, wenn sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Lehnt der zuständige Pfarrer eine solche Trauung ab, muss der Dekan einen anderen Seelsorger mit dem entsprechenden Gottesdienst beauftragen. Gemeindeleitungen dürfen die Benutzung einer Kirche für eine solche Trauung nicht verbieten. Die Synode fasste den Beschluss mit 53 Ja- und nur 12 Neinstimmen bei einer Enthaltung.