Peter Bulke/ Auch Gottesdienste wurden zunächst bis zum 19. 04. verboten, selbst wenn der vorgeschriebene Sicherheitsabstand von Person zu Person eingehalten werden könnte. Man wollte keine Sonderregelung für religiöse Gruppen schaffen. Die hätte nicht gut in unsere stark sekulär geprägte Gesellschaft gepasst, in der der christliche Glaube überwiegend nur als Privatangelegenheit angesehen wird. Es wäre aber wünschenswert, dass sich unsere verantwortlichen Politiker stärker den christlichen Wurzeln Deutschlands und Europas verpflichtet fühlten. Das hätte bedeutet, dass wenigstens für die Tage von Karfreitag bis Ostern mit den Kirchen eine besondere Lösung vereinbart worden wäre; denn es geht dabei um die zwei höchsten christlichen Feiertage. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Gottesdienstbesucher auf etliche Veranstaltungen hätten verteilen können. Z. B. hätte die evangelische Kirche in Bad Krozingen (Foto) zusätzlich zu den Vormittagsgottesdiensten zu folgenden weiteren Veranstaltungen eingeladen: am Abend des Gründonnerstag zu einer Alternative zum Gottesdienst am Karfreitag, am Karfreitag Nachmittag das Gedenken an die Todesstunde Jesu, am Sonntag Feier der Osternacht und um 8 Uhr Auferstehungsfeier auf dem Friedhof. Die eifrigen Gottesdienstbesucher hätten aufgefordert werden können, ihre Teilnahme auf zwei Termine zu beschränken. Schließlich wären viele kränkliche und ängstliche Personen sowieso nicht erschienen.
Wie die protestantische Zeitschrift Idea-Spektrum berichtet, kritisierte der kirchenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Volker Münz aus Uhlingen bei Göppingen, das Verbot von Gottesdiensten. Es sei aus seelsorgerlichen Gründen nicht hinnehmbar. Gottesdienste müssten unter Einhaltung von Sicherheitsregeln insbesondere an hohen Feiertagen sowie für Trauerfeiern wieder zugelassen werden. Der frühere ZDF-Mitarbeiter Peter Hahne wirft den Kirchenleitungen vor, bereitwillig klein beigegeben zu haben. Immerhin haben die beiden Bischöfe der badischen und der württembergischen Kirche zusammen mit DGB und Ver.di verhindern können, dass Karfreitag und Ostersonntag Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte geöffnet werden durften, wie es die Landesregierung vorhatte.