Deutschland sowie Freiburg versinken wegen erhöhter Flüchtlingsklagen

Von BENJAMIN | Wenn Flüchtlinge oder besser gesagt Asylbewerber abgeschoben werden sollen, dann klagen sie meist dagegen. Diese Klageflut stellt für Deutschland aber auch für Freiburg ein ernstes Problem dar. Allein bei dem Freiburger Verwaltungsgericht sind in der ersten Jahreshälfte 2017 so viele Asylverfahren eingegangen wie noch nie in der Geschichte des Verwaltungsgerichtes in Freiburg, insgesamt waren es 4.540 Klagen, alle im Eilverfahren. Im Jahr 2016 waren es noch 3.561 Verfahren, sogar 300% mehr als im Jahr 2015, die Tendenz ist ganz klar steigend.

Der Großteil der beim Verwaltungsgericht Freiburg im ersten Halbjahr 2017 klagenden Asylbewerber stammt aus Gambia (969 Verfahren), Afghanistan (613), Syrien (599), Irak (545), Nigeria (386), Pakistan (252), Eritrea (140) und dem Iran (131). Das sind ganz überwiegend Länder, deren Menschenrechtssituation eine zeitaufwendige Bearbeitung der Asylverfahren erwarten lässt.
Heute sind beim Verwaltungsgericht Freiburg acht Kammern eingerichtet, in denen 29 Richterinnen und Richter – unterstützt von 22 Mitarbeiterinnen im Assistenzbereich – arbeiten. Diese Anzahl reicht nicht aus, und das Land Baden-Württemberg muss für mehr Stellen bei Richtern an Verwaltungsgerichten sorgen, um die Kapazität zu erhöhen; denn das Asylproblem wird uns auch noch in den kommenden Jahren beschäftigen.

Viele Asylbewerber klagen, weil sie mehr wollen als nur einen „subsidiären Schutz“, damit sie früher ein Recht auf Familiennachzug erhalten. Deutschland ist jetzt an der Grenze der Belastbarkeit angelangt, wir müssen diesen Asylanten sofort beenden.
PI-Freiburg fordert, dass nur einheimische Staatsbürger gegen behördliche Entscheidungen klagen dürfen.

Sarrazin äußerte kürzlich: „Das Asylrecht muss so eingeschränkt werden, dass es nur für politische Aktivisten gilt, die verfolgt werden, und für Menschen, die einer verfolgten Volksgruppe oder religiösen Minderheit angehören. Das Leben in einem Staat, in dem keine Demokratie besteht, darf nicht als Asylgrund ausreichen“.

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