Peter Bulke/ Das obige Bild ist im neuesten Prospekt eines Freiburger Modehauses zu sehen. Die Verantwortlichen haben sich offensichtlich der Entwicklung unseres Landes in einen Vielvölkerstaat angepasst. Über das „Volk“ werden zur Zeit unterschiedliche Ansichten verbreitet. Die Kommentatorin der Badischen Zeitung Katja Bauer erinnerte vor einigen Monaten die gewählten Politiker an ihre „Verpflichtung, den Volksbegriff weiter zu fassen“. Noch weiter ging am 20. 09. der Freiburger Fußballtrainer Christian Streich: „Ich habe zwar einen deutschen Pass, aber ich fühle mich nicht als Deutscher. Ich bin ein Mensch …“. „Der Sonntag“ brachte am 07. 10. ein Interview mit dem Freiburger Politologen Ulrich Eith unter der Überschrift „Demokratien garantieren Individualrechte“. Dabei ging es um die sog. Populisten. Eith kritisiert vor allem deren Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen und fährt fort: „In unserem Grundgesetz werden Individualrechte garantiert, keine Gruppenrechte. Das Stammesdenken ist vordemokratisch.“
Aber in der Präambel des Grundgesetzes (GG) ist bekanntlich vom Deutschen Volk die Rede. Dazu schrieb der Staatsrechtler Dietrich Murswiek kürzlich in der Jungen Freiheit, dass das deutsche Volk nach dem GG den gleichen Schutz genieße wie die Grundrechte, die nicht durch eine Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit des Parlaments abgeschafft werden dürfen. Die Regierung dürfe das Volk nicht einer Umvolkung aussetzen. Dazu benötige sie einen Volksentscheid mit dem Inhalt: „Wir wollen nicht mehr National-, sondern Vielvölkerstaat sein“. Natürlich teilen nicht alle Staatsrechtler die Auffassung Murswieks, wie auch nicht der Politologe Eith. Für ihn ist das „Stammesdenken“. Vor 30 Jahren hatte sich der damalige Bundesinnenminister Zimmermann (CSU) bzw. sein Ministerium wie folgt geäußert (DER SPIEGEL, 28.11.1988): „Eine weitere Überschwemmung bedroht die Homogenität der Gesellschaft. Folge: Die gemeinsame deutsche Geschichte, Traditionen, Sprache und Kultur verlören ihre einigende und prägende Kraft. Ziel ist die Bewahrung des eigenen nationalen Charakters. ……Eine gesicherte Aussicht auf einen dauerhaften Aufenthalt führe zu verstärkter illegaler Zuwanderung aus Krisengebieten.“ Zimmermann konnte sich leider nicht durchsetzen. CDU und FDP lehnten seine Vorstellungen ab. Zuvor hatte u.a. Westberlins Innensenator Lummer (CDU) eine Änderung des Asylrechtsartikels im GG gefordert. Diese Forderung ist heute dringender als damals . Durch einen Gesetzesvorbehalt erhielte der Staat mehr Entscheidungsmöglichkeiten. Das Asylrecht bliebe zwar grundsätzlich bestehen; aber es wäre kein einklagbares Recht für jeden Menschen der Erde. Der Gesetzgeber könnte einschränkende Regeln festlegen nach dem Grundsatz, dass Menschlichkeit mit Vernunft gepaart sein sollte. Der Ausspruch des Herrn Eith, „Demokratien garantieren Individualrechte“ bliebe trotzdem gültig, und zwar uneingeschränkt für alle Staatsbürger, für die das GG ja geschaffen wurde.