
Das Pariser Gericht sprach Strafen i.H.v. 6-9 Jahren aus für die Männer, die aus Frankreich stammen. Zwei Drittel ihrer Strafen müssen die wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung Verurteilten zwingend verbüßen: Das Urteil verbietet frühere Anträge auf vorzeitige Entlassung.
(Von Benjamin)
2 Brüder der o.g. Herrschaften wurden in Syrien erschossen, ein Attentäter, der auch dieser Gruppe angehört (Foued Mohamed-Aggad), war einer der Selbstmordattentäter, die am 13. November 2015 in der Pariser Konzerthalle Bataclan einen Anschlag verübt haben. Im Unterschied zu den nun Verurteilten war er im Frühjahr 2014 nicht nach Frankreich zurückgekehrt. Er schloss sich stattdessen der Terrormiliz Islamischer Staat an und ließ sich zum Kämpfer ausbilden
Warum das Gericht nur so ein mildes Strafmaß aus dem Ärmel zauberte, ist uns unbekannt, wir von PI-Freiburg sagen, dass diese Herrschaften wesentlich längere Strafen bekommen müssten, sowie den Entzug des Passes.