Deutschland ist das zweitgrößte Einwanderungsland der Welt. Die Einwohnerzahl erreichte 2022 den Höchststand von 84,3 Mill., trotz eines Sterbeüberschusses von ca. 325.000 Personen. Über 117.000 Visa wurden für den Familiennachzug von Migranten ausgegeben.
Nius.de (Björn Harms) berichtete über eine geglückte Einreise eines 40-jährigen Syrers nach Donauwörth in Bayern. Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekam er den Status eines subsidiär Schutzberechtigten. Er wurde in Syrien nicht verfolgt und erhielt deshalb auch keinen Asylanspruch; aber Ankömmlinge aus Syrien werden aufgrund der dortigen Verhältnisse normalerweise nicht abgewiesen. Der Mann sprach kein Deutsch, ging keiner Beschäftigung nach und lebte in einer Gemeinschaftsunterkunft. Er ist verheiratet. Seine Frau lebte mit 10 Kindern im Libanon und stellte einen Antrag auf Familiennachzug.
Die zuständige Ausländerbehörde im Landkreis Donau-Ries beurteilte die Integrationsaussichten als negativ, u.a. auch deshalb, weil der Mann in der Gemeinschaftsunterkunft lebte. Das wurde als ungünstiger Umstand für einen 11-köpfigen Familiennachzug gewertet. Gegen den Familiennachzug wurden deshalb Bedenken erhoben. Die abschließende Entscheidung liegt aber beim Bundesverwaltungsamt des Innenministeriums. Dieses unterstützt die deutschen Auslandsvertretungen in Visum-Angelegenheiten. Ablehnungen sind selten. Ein Antrag auf Familiennachzug wird grundsätzlich dann abgelehnt, wenn ein besonderer Ausschlussgrund vorliegt: z.B. Straftaten, fehlende Bleibeperspektive des subsidiär Schutzberechtigten, oder eine Ehe ist erst nach seiner Ankunft geschlossen worden. Der Familiennachzug wurde also genehmigt