„Freiburger Weg“ – ein fauler Kompromiss

Peter Bulke/    Seit Jahren tritt in Freiburg das gleiche Problem auf: nächtlicher Musiklärm, der benachbarte Anwohner um den Schlaf bringt. Ihr Recht auf Nachtruhe wird durch den neuen Beschluss des Freiburger Stadtrats zuwenig beachtet.

Kaum Handhabe gegen Ruhestörer – Wer im Seepark die Musikbox wummern lässt, muß nicht mit Bußgeld rechnen. – Der Nachweis ist in der Praxis fast unmöglich. Unter dieser Überschrift berichtete die Badische Zeitung (BZ) am 31. 05. über das Lärmproblem. Der für die öffentliche Ordnung zuständige  Finanzbürgermeister Stefan Breiter meinte, es sei schwierig, einen Störer aus einer Gruppe zu ermitteln. Die Folge sei, dass es im vergangenen Jahr im Seepark (obiges Foto) keinen Bußgeldbescheid gegeben habe. Auch wurde dort keine Musikanlage beschlagnahmt, obwohl auch 2021 nächtlicher Lärm zahlreichen Bürgern den Schlaf geraubt hat und der Bürgerverein Betzenhausen-Bischofslinde die Stadt gedrängt hatte, etwas zu unternehmen. Schon 2018 hatte das Verwaltungsgericht wegen des nächtlichen Lärms auf dem Augustinerplatz die Stadt aufgefordert, für eine annehmbare nächtliche Ruhe zu sorgen.

Jetzt hat die Stadt Freiburg ein neues Konzept geschaffen, das den Konflikt abmildern  soll.  Es sollen vier Nachtmediatoren (Vermittler) eingestellt    werden. Diese sollen keine Uniformen tragen und keine polizeilichen Befugnisse haben, sondern vor allem Gespräche führen und möglichst bereits tätig werden, bevor Vollzugsdienst oder Polizei einbezogen werden. Kommentator Peter Disch schrieb in der BZ vom 06. 07. dazu: Das Konzept setzt, wie in Freiburg üblich, auf Dialog und  Einsicht. . . . Hoffentlich klappt`s. Auch die CDU befürwortet den Einsatz der Mediatoren, tritt aber gleichzeitig im Gegensatz zur Stadtratsmehrheit für eine Vergrößerung des Vollzugsdienstes ein. Am 12. 07. kam es zur Entscheidung im Stadtrat. Es gab lediglich 5 Neinstimmen (Freie Wähler, AfD) und 6 Enthaltungen. Der Gemeinderat hat 48 Mitglieder.

Es wäre eher überraschend, wenn die Tätigkeit der Mediatoren die Situation deutlich verbessern würde. Die oben erwähnten Schlussworte im BZ-Kommentar Hoffentlich klappt´s drücken ebenfalls Zweifel aus. Denn es geht hier um nichts anderes als um einen Kompromiss. Darauf weist auch der  Begriff „Mediatoren“ hin. Der Fehler des „Freiburger Wegs“ besteht darin, die Interessen von Lärmsüchtigen und Ruhebedürftigen als gleichwertig zu betrachten. Es gibt kein Recht auf Musiklärm, aber ein Recht auf Nachtruhe. Deshalb müsste es unstrittig sein, dass nächtliche Lärmerzeugung als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Anwohner des Augustinerplatzes wollen deshalb das Verwaltungsgerichtsverfahren wieder aufnehmen, weil die Stadt ihre eigene Polizeiverordnung nicht durchsetzt. In der Regel wäre es nicht nötig, aus einer Gruppe einen Lärmverursacher ausfindig zu machen. In den meisten Fällen wäre es doch am einfachsten, lärmerzeugende Geräte zu beschlagnahmen.                                                                         p.bulke@web.de