Neben den „Kritischen Medizinerinnen und Medizinern“ waren u. a. auch „Pro Familia“ und das Genderreferat der Universität beteiligt. Der umstrittene Paragraph verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen und Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen. Diese Regelung ist natürlich logisch und vernünftig; denn das Bundesverfassungsgericht hat 1993 festgestellt, dass der Gesetzgeber Abtreibungen nicht als „rechtmäßig“ gelten lassen darf, auch wenn der Staat das Recht habe, sie innerhalb der ersten 12 Wochen als straffrei gelten zu lassen. Die jetzige Regelung gilt seit 1995. Die Demonstrationsteilnehmer forderten also, dass für unrechtmäßige Handlungen geworben werden darf. Das lässt den Schluss zu, dass es ihnen darum geht, dass das Abtreibungsrecht total liberalisiert wird, ganz im Sinne antichristlicher und linker Kräfte.
Wie die Badische Zeitung berichtete, wies eine „kritische Medizinerin“ verharmlosend darauf hin, dass es früher mehr als die jährlich etwa 100.000 Abtreibungen gegeben habe. Nicht erwähnt wurde dabei, dass auch die Zahl der Geburten zurückgegangen ist. Entscheidend ist das Verhältnis der Zahl der Tötungen Ungeborener zur Zahl der Geburten. Und zu bedenken ist: die jährlich ca. 100.000 Abtreibungen in Deutschland bilden nicht die Gesamtzahl, sondern lediglich die Zahl der gemeldeten Fälle. In einem Zeitschriften-Interview im Jahre 2015 berichtete Frau Kempf, Juristin, dreifache Mutter und Vorsitzende des Regionalverbandes Freiburg der Aktion „Lebensrecht für Alle“ e.V. , dass bei den vorgeschriebenen Beratungen (vor einem Schwangerschaftsabbruch) zu wenig auf das Lebensrecht des Kindes hingewiesen werde. Es gelte dort vielfach ein „Recht auf Abtreibung nach Belieben“. Sie erwähnte dabei auch „Pro Familia“, die auch in Freiburg tätig ist. Den Demonstranten ist zu raten, eine USA-Studie zur Kenntnis zu nehmen. Danach sagten zwei Drittel der etwa 1.000 betroffenen und befragten Frauen, dass sie bei der Abtreibung gespürt hätten, dass ihre Entscheidung ein Fehler gewesen sei (Idea-Spektrum 3/2018).
Das Thema Abtreibungsrecht wurde auch in früheren Zeiten diskutiert, natürlich unter völlig anderen Bedingungen. Obiges Foto zeigt ein Plakat aus den 20-er Jahren mit einer Zeichnung der Künstlerin Käthe Kollwitz (1867-1945). Sie befasste sich hauptsächlich mit Menschen in schwierigen sozialen Verhältnissen.