Kaum Schutz für das ungeborene Leben

Peter Bulke/    Das Thema Abtreibung sorgt seit Monaten immer wieder für reichlich Diskussion. Sowohl im EU-Parlament als auch in Deutschland herrscht die linksliberale Ideologie der „Selbstbestimmung“ vor. Die Abschaffung des § 219a StG war ein Schritt zur Abschaffung des § 218 StG, obwohl das ungeborene Leben unter verfassungsmäßigem Schutz steht.

Bereits im vergangenem Jahr hat das EU-Parlament mit dem „Matic-Report“ ein Recht auf Abtreibung gefordert. Und am 7. 7. 2022 stimmte es dafür, das Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte aufzunehmen. 324 Abgeordnete stimmten dafür, nur 155 dagegen; 38 enthielten sich (IDEA). Die Bundesvorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Susanne Wenzel, sprach von einem Bruch mit dem jüdisch-christlichen Erbe Europas. Die Aufnahme in die Grundrechte-Charta würde einen erheblichen Druck auf die Gesetzgebung in einigen Mitgliedsstaaten ausüben. Bisher liegt das Recht bei diesem Thema allein bei den Nationalstaaten. Als starker Befürworter eines EU-weiten Rechts auf Abtreibung zeigt sich der französische Präsident Macron.

In Deutschland ging es in diesem Jahr um die Abschaffung des § 219a StG. Bundesjustizminister Buschmann meinte, dass Ärzte bisher nicht einmal sachlich über das eigene Angebot in Bezug auf Abtreibungen informieren durften. In einem FAZ-Kommentar vom 14. 05. 2022 wurde diese Behauptung allerdings als Amtliche Fake News bezeichnet. Weiter hieß es: Wer wie die Ampel-Koalition den Schwangerschaftsabbruch für ganz normal hält, wird nicht bei der Streichung des Werbeverbots stehen bleiben. Warum dann noch eine Beratungspflicht? – 1993 hat das Bundesverfassungsgericht festgestelllt, dass der Staat Abtreibungen nicht als rechtmäßig gelten lassen darf, auch wenn er das Recht hat, sie als straffrei gelten zu lassen. 1995 beschloss daraufhin der Bundestag die derzeitig geltende Beratungsregelung. In den letzten Jahren wurden über 95 % der jährlich registrierten ca. 100.000 Abtreibungen nach einer solchen Beratung vorgenommen, die restlichen aufgrund einer medizinischen Indikation. 2019 wurden nur 11 Personen wegen illegaler Abtreibnug verurteilt. Auch die nach einer Beratung vorgenommenen Abtreibungen sind rechtswidrig. Sie werden nur geduldet. Dies scheint der Bundesfamilienministerin Paus egal zu sein. Sie sagte vor einigen Monaten: Der Schwangerschaftsabbruch gehört nicht ins Strafrecht.

In Berlin findet seit Jahren der „Marsch für das Leben“ des „Bundesverbandes Lebensrecht“ e.V. statt. Das ist die größte Veranstaltung dieser Art in Deutschland (obiges Foto!). Im letzten Jahr, am 18. 09., wies dort der Vorsitzende der ev. Nachrichtenagentur IDEA auf das Problem hin, dass allein seit der (oben erwähnten) Regelung von 1995 in Deutschland 2,5 Mill. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene fehlen.  In Freiburg war im April 2022 wieder die Pius-Bruderschaft aktiv. Hinzu kam am 27. 08. eine AfD-Veranstaltung (siehe unseren Text vom 4. 9.)  –  Natürlich wird es immer Abtreibungen unabhängig von der Gesetzeslage geben. Aber der Staat sollte sich in der Pflicht sehen, die Entscheidung junger Frauen zugunsten eines Kindes deutlich zu erleichtern. Und die Beratungspflicht sollte nicht zu einer lästigen Anwesenheitspflicht verkommen. Am 2. 7. 2022 lautete eine BZ-Überschrift: Abtreibung nach One-line-Beratung soll kommen.