Kein Zutritt von Asylbewerbern in Freiburger Diskotheken

Martin Künert/   Vor ca. einem Jahr galt in Freiburg die Regel, dass Asylwerber in einigen Diskotheken keinen Zutritt bekommen, darauf empörten sich Linke und andere Gutmenschen. Aber dieses Zutrittsverbot war völlig gerechtfertigt. Viele Gäste fühlten sich von Flüchtlingen gestört. „Viele können ihr Verhalten nicht anpassen“, begründet ein Gastwirt seine Entscheidung. Da seine Türsteher nicht unterscheiden könnten zwischen friedlichen und aggressiven Flüchtlingen, hat der Gastwirt ein generelles Verbot ausgesprochen.

Rechtlich befinden sich diese Diskotheken jedoch in einem Graubereich, denn Gäste bestimmter ethnischer Herkunft vom Besuch eines Lokals auszuschließen, verstößt gegen das allgemeine Antidiskriminierungsgesetz. So sieht es Daniel Ohl, der Pressesprecher des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Andererseits kann der Branchenverband die Entscheidung Besers nachvollziehen. Wenn ein Sachgrund vorliege, könne ein Gastwirt sein Hausrecht ausüben.

Eigentlich ist der Staat dafür zuständig, dem Gastwirt so eine Auslese gar nicht erst aufzubürden. Wer wirklich Flüchtling ist und keiner unseren Werten feindselig eingestellten Ideologie folgt, von dem gehen solche Gefahren kaum aus. Alles in allem kann man abschließend sagen, dass diese Verbote gerechtfertigt waren.