Benjamin// Aktivisten demonstrieren sehr oft für das Wohl von Asylbewerbern. Auch sehr oft demonstrieren sie dafür, dass Deutschland (in großer Anzahl) Asylbewerber aufnehmen soll. Gerade die linken Aktivisten in Freiburg sind sehr eifrige Menschen. Nun haben sie zusammen mit einigen Asylbewerbern einen Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg gestellt. Der Grund sind Verstöße gegen Grundrechte in einer Freiburger Flüchtlingsunterkunft.
«Es gibt wenige Orte in Deutschland, wo Grundrechte so wenig gelten wie in Geflüchteten-Unterkünften», erklärte Sarah Lincoln, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die den Eilantrag veranlasst hat, am Dienstag.
Die Antragstellerin bemängelte in ihrem Antrag, dass die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg laut Hausordnung keinen Besuch empfangen dürften, tägliche Zimmer- und Taschenkontrollen erdulden müssten und einfache Haushaltsgegenstände wie einen Gebetsteppich oder eine Packung Reis nicht mit auf ihr Zimmer nehmen dürften. Darüber hinaus wird bemängelt, dass es in Erstaufnahmeeinrichtungen eine einheitliche Hausordnung gibt, die laut der Antragstellerin in viele Grundrechte eingreift.
Zum Schutz der Bewohner in der Einrichtung sind laut Innenministerium bestimmte Gegenstände und Handlungen verboten. Bei der Freiburger Flüchtlingsunterkunft handelt es sich nicht um eine allgemein zugängliche öffentliche Einrichtung. Deshalb erhielten nur berechtigte Personen Zugang zum Einrichtungsgelände.
Natürlich ist der Sinn dahinter zu fragen, warum ein Gebetsteppich oder eine Packung Reis nicht auf das Zimmer genommen werden darf. Aber sich über diese Maßnahmen zu beschweren ist töricht. Wenn ein Asylbewerber angeblich aus einem Kriegsland zu uns flüchtet, soll er sich in einem Gebäude an die Gesetze und Vorschriften anpassen, die dort herrschen, wo er untergebracht wird. Es wird niemand dazu gezwungen, in deutschen Flüchtlingsunterkünften zu leben.