„Kinderrechte“ ins Grundgesetz?

Peter Bulke/    Die große Koalition im Bundestag hat sich bekanntlich darauf geeinigt, Kinderrechte im Grundgesetz extra zu erwähnen. Das muss noch mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen werden. Im Art. 6, in dem es um Ehe, Familie und Kinder geht, soll es u. a. heißen: Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechtes auf Entwicklung zu eigenverantwortlicher Persönlichkeit sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. . . . Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt. Norbert Waller, Kommentator der Badischen Zeitung und Befürworter der GG-Änderung, schrieb  dazu einen Leitartikel unter der Überschrift Keine wirksame Verbesserung. Er weist darauf hin, dass zuvor eine Kommission in dem Ergänzungstext neben dem Wort angemessen als mögliche Alternativen auch wesentlich und vorrangig vorgeschlagen hatte. Diese hätten die Kinderrechte deutlicher herausgestellt, waren aber mit der CDU/CSU nicht durchsetzbar. Juristische Beurteilungen weisen aber darauf hin, dass die GG-Änderung die Rechtsprechung beeinflussen wird.

Letztendlich geht es um die Frage, ob das Elternrecht zugunsten des staatlichen Einflusses geschwächt wird. Die „Kinderrechte“ könnten zunehmend durch den Staat definiert werden. Die Aktion Kinder in Gefahr sieht deshalb das Problem, dass es schwieriger werden könnte, Kinder in Kitas und Schulen vor der Propaganda für „sexuelle Vielfalt“ und dem Aufbrechen der Schamgrenzen zu schützen. Das neue Wahlprogramm der GRÜNEN zeigt in diese Richtung. Die Bezeichnungen queer, trans usw. fehlen dort nicht. Der Freiburger SPD-Stadtrat Walter Krögner wünschte 2019 eine Auseinandersetzung mit der eigenen Geschlechterrolle bereits in Kitas. Auch der Besuch von Kinderkrippen könnte durch die GG-Änderung leichter zur Pflicht gemacht werden, obwohl es Eltern gibt, die sich gern voll um ihre Kinder bis zum Alter von zwei oder drei Jahren kümmern möchten. Birgit Kelle, Verfasserin mehrerer Bücher zum Thema, hält es für besser, die monatlichen Kosten eines Kinderkrippenplatzes denjenigen Eltern zu geben, die ihre Kinder vollständig selbst erziehen wollen. In einem Interview sagte sie: Ich kenne keinen Beruf, der wertvoller ist, als einem Menschen ins Leben zu verhelfen.

Es werden auch vernünftige Gründe für die GG-Änderung angeführt: Es gibt unfähige und überforderte Eltern. In solchen Fällen kann aber auch jetzt schon die Öffentliche Hand zugunsten der Kinder eingreifen.