Klage von Freiburger Hoteliers gegen Bettensteuer erfolglos

Benjamin /Wenn man in einem Hotel übernachtet, muss man neben den Übernachtungskosten auch eine Extra-Steuer bezahlen, die sogenannte Bettensteuer. Dagegen haben Hoteliers aus Freiburg, Hamburg und Bremen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, weil sie es als unverhältnismäßig fanden. Dieser Klage wurde aber am Dienstag, den 17.05., abgelehnt. Deutschlands oberste Richter halten die Betten-Steuer für eine Regelung, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit bleibt sie in vielen Städten und Gemeinden in ganz Deutschland weiterhin in Kraft, so auch im Breisgau.

In Freiburg verlangt das Rathaus seit dem Jahr 2014 eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent auf alle Übernachtungen. Ausnahmen gibt es nur für Geschäftsreisende oder für die Unterbringung von Minderjährigen. Wir von Pi-Freiburg sind ganz klar der Auffassung, dass diese Betten-Steuer abgeschafft gehört, weil so der Bürokratieaufwand von Hotels erhöht wird und weil die Hotels Nachteile gegenüber ihren Wettbewerbern aus Nachbarorten hätten, die von den Beiträgen nicht betroffen seien.