Peter Bulke/ Schon im Jahre 2012 hatte der TÜV-Süd im Auftrag der Stadt ermittelt, dass der nächtliche Lärmpegel in der Innenstadt den vorgeschriebenen Grenzwert weit übersteigt. Doch das damalige TÜV-Gutachten galt vor Gericht als nicht ausreichend. Das in den letzten Tagen vorgestellte Gutachten der Landesanstalt für Umweltschutz (LABW) mit Messergebnissen vom Sommerhalbjahr 2017 bestätigt die damalige Feststellung. Trotz zahlreicher Beschwerden hat sich an den für die Altstadtbewohner unzumutbaren Zuständen seit Jahren nichts geändert. OB Salomon meinte einmal, dass sich das Lärmproblem sowieso nicht lösen ließe. Immerhin hatte er vor rund 10 Jahren ein Draußen-Alkohol-Trinkverbot durchgesetzt. Doch dieses wurde aufgrund einer Klage 2009 vom Verwaltungsgerichtshof leider gekippt. Das Verbot für ein größeres Gebiet sei zu pauschal. Die rechtliche Situation ist dadurch komplizierter geworden. Wird der neue OB Martin Horn sich dieses Problems intensiver annehmen? Immerhin müsste für ihn – ein bekennender Christ und Familienvater – die gegenseitige Rücksichtnahme der Bürger untereinander einen besonders hohen Stellenwert haben. Allerdings kann die Stärke linksorientierter Gruppierungen im Freiburger Stadtrat ein Hindernis für Verbesserungen sein. Bei allen entsprechenden Diskussionen in der Vergangenheit zeigten Vertreter linker Fraktionen immer ein übergroßes Verständnis für Nachtschwärmer. Für die OB-Kandidatin Monika Stein war das Nachtleben sogar ein wichtiger Programmpunkt ihres Wahlkampfes! Bei den Linken war nur immer wieder von Toleranz und notwendigen Freiräumen die Rede. Dazu passt die völlig wirkungslose „Säule der Toleranz“, die seit Jahren auf dem Augustinerplatz steht und eigentlich zur Lärmminderung beitragen sollte (obiges Foto). Eine Verbesserung der Situation wird ohne eine Art Kommunalen Odnungsdienstes mit polizeiähnlichen Funktionen nicht zu erreichen sein. Der 2017 eingerichtete Gemeindevollzugsdienst hat hauptsächlich andere Aufgaben und reicht dafür nicht aus
Das Ruhebedürfnis und damit die Gesundheit insbesondere der arbeitenden Bevölkerung und der Kinder sollte Vorrang haben gegenüber der Befriedigung einer überzogenen Vergnügungssucht. .