Mindestens 11 junge Männer, die sich über 2 1/2 Stunden an einer wehrlosen jungen Frau vergingen.

Von Benjamin/

Wegen der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg sind die meisten der elf Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg verhängte am Donnerstag (22.07.2020) fünf Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten. Der Prozess dauerte mehr als ein Jahr. Angeklagt waren elf Männer, die im Alter zwischen 18 und 31 Jahre alt waren, acht Syrer, ein Iraker, ein Algerier sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund.

Zunächst eine Auflistung der verhängten Strafen für alle Täter:

  • Majd H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 5 Jahre und 6 Monate
  • Alaa A.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 4 Jahre und 3 Monate
  • Timo P.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 4 Jahre Haft
  • Ahmed A.: Verurteilt wegen Vergewaltigung und Handels mit Betäubungsmitteln, Jugendstrafe: 3 Jahre
  • Mustafa I.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre und 6 Monate
  • Jekar D.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre und 6 Monate
  • Mohamed H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre Haft
  • Yahia H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Jugendstrafe: 1 Jahr und 2 Monate
  • Muhanad M.: 11 Monate Jugendstrafe für Betäubungsmittelbesitz
  • Kosay A.: Verurteilt wegen Unterlassener Hilfeleistung, Haftstrafe: 4 Monate
  • Ayham A.: Verurteilt wegen unterlassener Hilfeleistung, 6 Monate Jugendstrafe zur Bewährung

Die größte Strafe wäre, wenn sie alle umgehend für immer dieses Land verlassen müssten. Stattdessen verschafft diese abscheuliche Tat ihnen eine Verlängerung ihres Aufenthaltes in Deutschland, der ihnen nach geltendem Recht ohnehin nie zustand. Nun dürfen wir sie also weiter versorgen.

Die wichtigste Säule in einem Staat sollte ein funktionierender Rechtsstaat sein. Er ist das Fundament für Frieden und Demokratie. Dass die Bundesregierung bestimmte Asylgesetze ausgesetzt hat, ist eine Sache für sich, aber der Rechtsstaat wird schon  viele Jahre in Bezug auf Zuwanderung ad absurdum geführt. Es wird gegenüber kriminellen Migranten zu lasch geurteilt. Die Strafen sollten viel härter sein. Bei Mord sollte es lebenslange Haft (15 Jahre) geben, alles darunter ist schädlich für den Rechtsstaat. Auch bei Vergewaltigungen sollte es harte Strafen geben.

Bei dieser grausamen Vergewaltigung hätte es für den Haupttäter und die anderen Mittäter härtere Strafen geben sollen, diese Strafe i.H.v. 5,6 Jahren ist lächerlich.

Und sie werden natürlich auch noch „ihr gutes Recht“ wahrnehmen und Revision einlegen, der der BGH stattgeben und das Verfahren an eine andere Kammer des LG Freiburg zurückverweisen wird, die dann zu dem gewünschten Ergebnis gelangt.

Und selbst wenn das nicht geschehen sollte: Unter Anrechnung der Untersuchungshaft dürften die Täter heute schon fast alle auf freiem Fuß sein. Für diese kriminellen Asylbewerber sollte nur eines gelten: Eine schnelle und konsequente Abschiebung, alles andere ist eines Rechtsstaates unwürdig.