Im November 2024 wurde im Deutschen Bundestag das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Es ermöglicht es jeder Person, einmal im Jahr den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister zu ändern – ohne Vorlage eines medizinischen Gutachtens oder vergleichbarer Nachweise. 

Ziel der Bundesregierung war es, Diskriminierung abzubauen. Auch Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr soll es ermöglicht werden, ihr Geschlecht selbst bestimmt zu ändern. 

In Freiburg, einer Stadt mit etwa 233.000 Einwohnern, haben laut Stand vom 17. Juni 2025 insgesamt 142 Personen beim Standesamt eine Änderung ihres Geschlechtseintrags vorgenommen – 84 im Jahr 2024, 58 bislang im Jahr 2025 –, wobei zuletzt im April erhoben wurde, zwischen welchen Geschlechtskategorien gewechselt wurde; das Amt verzeichnet seither täglich neue Anfragen. 

Die Amtsleiterin äußerte dazu: „Mitunter hat man regelrecht gespürt, welche enorme Last in dem Moment von den Menschen abgefallen ist. Viele kommen in Begleitung von Freundinnen und Freunden, weil dieser Schritt eine große persönliche Bedeutung für sie hat. Es ist eindeutig mehr als ein gewöhnlicher Behördengang.“ 

Anfang Mai 2024 fand in Mainz der 128. Deutsche Ärztetag statt, wurde ein umfangreiches Beschlussprotokoll beschlossen von renommierten Ärzten.  In diesem findet man einen Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Behandlung einer Geschlechtsdysphorie bei Minderjährigen nur unter Einbezug einer medizinischen und psychiatrischen Diagnostik und Behandlung zu gestatten. Gemeint sind damit, die Behandlung mit Pubertätsblockern, geschlechtsumwandelnde Hormontherapien oder Operationen bei jungen Menschen unter 18 Jahren.  

Der Antrag wird mit der aktuellen wissenschaftlichen Studienlage begründet, die besagt, dass genannte Medikamente der mentalen Gesundheit schaden. Im höheren Alter tritt häufig der Wunsch nach Operationen auf, die das ursprüngliche Geschlecht wieder herstellen.  

Experimente mit den Körpern und Seelen gesunder Kinder, die dadurch für ihr ganzes Leben irreversibel verstümmelt und traumatisiert werden, müssen untersagt werden. 

Quelle: https://www.badische-zeitung.de/142-personen-beantragen-in-freiburg-ein-neues-geschlecht