Benjamin / Die CDU in Südbaden ist in heller Aufregung. Ein hochrangiges CDU-Mitglied aus dem Raum Freiburg (Südbaden) soll in einem Teil eines Verfahrens gegen eine Geldauflage i.H.v. 30.000 Euro eingestellt worden sein. Der Vorwurf war schwerwiegend und hatte mit seinem Privatleben zu tun. Doch eine Anklage hat es nie gegeben.
Ein Teil des Verfahrens ist gegen eine Geldauflage in Höhe von 30.000 Euro eingestellt worden. Der andere Teil wurde ebenfalls eingestellt, weil die Ermittlungen nicht „genügend Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage“ ließen (StPO, §170).
Laut dem SWR ist die Identität des Mannes bekannt; doch sie wird nicht der Öffentlichkeit präsentiert aufgrund schutzwürdigen privaten Interesses, wie die Freiburger Staatsanwaltschaft bekanntgab.
Nach SWR-Informationen war auch der damalige Freiburger Polizeipräsident Bernhard Rotzinger informiert. In den Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren ist ein streng formalisierter Weg durch die Hierarchien vorgesehen. Inzwischen liegt dem SWR eine schriftliche Erklärung vor, die Rotzinger verschickt hat. Darin spricht er unter anderem von seiner Verschwiegenheitspflicht, die über die Dienstzeit hinaus und bis heute reiche.
Der Mann, um den es geht, hat sich bisher nicht zu dem Vorwurf geäußert. Sein Rechtsanwalt hat die erhobenen Vorwürfe stets bestritten.