Sicherheitsverwahrung für Hussein K.?

Von Benjamin / Der Gerichtsprozess vom Mörder von Maria L, Hussein K geht nun langsam ans Eingemachte. Am 12.03.2018 hielt der Pflichtverteidiger (Sebastian Glathe) vom Angeklagten sein Plädoyer.

Er gab an, dass Hussein K. beim Angriff auf Maria L im unter Einfluss von Cannabis und Alkohol war. Dies war seine Argumentation gegen die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden soll. Der Verteidiger fasst zusammen: „Bei der Gesamtwürdigung komme ich zum Ergebnis, dass keine besondere Schwere der Schuld vorliegt“, sagt Glathe.
Dann wendet er sich der Anordnung der Sicherungsverwahrung zu. „Dr. Pleines hat sich wesentlich zur Gefährlichkeit des Angeklagten geäußert“, sagt Glathe. Der Hang zu Straftaten, so Glathe, müsse von der Gefährlichkeit differenziert betrachtet werden. Weiterhin führte der Pflichtverteidiger aus, dass Hussein K in Sicherungsverwahrung solle.

In seinen letzten Worten sagte der Angeklagte Hussein K noch am Ende des Prozesses u.a., dass er sich bei der Familie entschuldigen möchte sowie bei der Richterin, Staatsanwaltschaft sowie den Zuschauern im Gerichtssaal. Es würde ihm sehr leid tun, dass er einen Menschen getötet habe, er leide durch die Tat von Tag zu Tag. Er möchte die gerechte Strafe für diesen Mord erhalten, die im zustehen würde. Wenn er die Zeit zurückdrehen könnte, würde er dies sofort tun. Außerdem nehme er seit seinem Aufenthalt keine Drogen mehr und wenn doch, dann möchte er eine Drogen -Therapie in Anspruch nehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert