Benjamin / Mitte März hat der deutsche Bundestag die bisherige Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen auslaufen lassen. Es ist nun nicht mehr eine Pflicht, seine Mund-Nasen-Bedeckung während des Einkaufens oder in einem Restaurant zu tragen. Wer dies freiwillig tun will, kann dies gerne tun. Aber im öffentlichen Personenverkehr ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung noch Pflicht.
In einem Spa-Hotel in Freiburg gibt es einen Hotel-Inhaber, den die Regelung gehörig auf die Palme bringt. Er hat den Spieß nun umgedreht. Das Betreten seines Hotels im Schwarzwald ist Maskenträgern nur gestattet, wenn sie dem Betreiber ein ärztliches Attest vorlegen können, das die medizinische Notwendigkeit dieser Maßnahme bestätigt. Der Inhaber weist auf der Internetseite seines Hotels darauf hin, dass in seinem Haus „zu keinem Zeitpunkt eine Maskentragepflicht“ geherrscht habe. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werde nur mit ärztlichem Attest akzeptiert. Gäste, die auf das Tragen der Maske ohne Attest nicht verzichten wollen, sollen von einer Buchung absehen, bittet der Hotelinhaber außerdem.