Peter Bulke/ Die Stadt Frankfurt a.M. lieferte ein Beispiel dafür, wie wenig manchmal politisch links gerichtete Kräfte bereit sind, sich als anständige Demokraten zu benehmen.
Am 18. 05. wurde bekanntlich unter Teilnahme unseres Bundespräsidenten an die Nationalversammlung in der Paulskirche vor 175 Jahren erinnert. Einen Monat später wollten der Convent Deutscher Akademiker-Verbände (CDA) und burschenschaftliche Verbände in Frankfurt das Jubiläum begehen. Am 18. 06. sollte es einen Festakt in der Paulskirche mit 200 bis 300 Teilnehmern geben. Eine solche Gedenkfeier ist in diesem Fall besonders naheliegend; denn 1848 waren von den über 600 Vertretern im damaligen Parlament in der Paulskirche allein 173 Burschenschaftler und 119 Mitglieder von Corps-Verbindungen. Übrigens waren auch Freiburger mit 5 Burschenschaftlern und 3 Corps-Studenten vertreten. (Quelle: Prof. Martin Dossmann, Mainz, in seinem vor wenigen Jahren erschienenen Buch Freiburgs Schönheit lacht uns wieder . . . Die Studentenverbindungen in Freiburg im Breisgau).
Die derzeitige Frankfurter kommissarische OB Nargess Eskandari-Grünberg (Grüne) sagte der Frankfurter Rundschau, sie habe keine Zusage gemacht. Die Anfrage sei an den Magistrat gegangen. Dort habe sie zwar Bedenken geäußert; aber der Magistrat habe zustimmen müssen. Die Antragsteller hätten einen Anspruch zur Nutzung der Paulskirche. Die Stadtregierung aus Grünen, SPD, FDP und Volt ließ sich aber etwas einfallen, um die ungebetenen Gäste doch noch fernzuhalten. Es sollten Personen und Gruppen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden bzw. demokratiefeindliche Haltungen vertreten, von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Deshalb sollte eine vollständige Teilnehmerliste vorgelegt werden. Eine solche Auflage führte zur Absage durch den CDA. Die kommissarische OB brauchte am 18. 06. keine Protestrede vor der Paulskirche zu halten. Protestler hatten schon geplant, den Burschis den Tag zu versauen.
Zur Nationalversammlung von 1848: Damals war es gelungen, eine Verfassung für Deutschland zu beschließen, zu der auch das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht zur Wahl der Abgeordneten gehörte, aber auch die Gleichheit vor dem Gesetz, die Unabhängigkeit der Gerichte, Abschaffung der Todesstrafe, Aufhebung der Standesunterschiede usw. Vorausgegangen war die Gründung des „Deutschen Bundes“, eine sehr lose Vereinigung (besser: Konferenz) von 39 Staaten, die Vertreter in die Bundesversammlung schickten. Die beschlossene Verfassung konnte aber nicht in Kraft treten, weil der preußische König Friedrich-Wilhelm IV. das Angebot der Kaiserkrone ablehnte. Das Frankfurter Parlament löste sich dann auf. – Obiges Foto zeigt die Paulskirche, die heute kein Kirchengebäude mehr ist. p.bulke@web.de