Anlässlich der großen Demonstration in Köln zugunsten des türkischen Staatspräsidenten Erdogan wurde die Diskussion über das Staatsbürgerschaftsrecht angeregt. An ihr beteiligte sich unser CDU-Bundestagsabgeordneter Armin Schuster aus dem Wahlkreis Lörrach-Müllheim. Er kritisierte die gegenwärtige Regelung, dass in Deutschland geborene Kinder türkischer Eltern neben der türkischen auch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Auf der Demonstration in Köln sei kein Bezug zu Deutschland zu erkennen gewesen.
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass im Jahre 2000 beschlossen worden war, dass in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern bei mindestens 8-jährigem legalem Aufenthalt in Deutschland zwar auch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, sich aber im Alter von 18 bis 23 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden sollten. Diese Optionspflicht wurde aber 2013 im Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und der SPD auf Drängen der SPD abgeschafft. Dadurch hat der angesprochene Personenkreis automatisch zwei Staatsbürgerschaften. Die Kritik des Abgeordneten Schuster ist grundsätzlich zu unterstützen. Gegenüber der Badischen Zeitung (BZ) sagte er: „Deutschland hat ein viel zu schwach ausgeprägtes Bewusstsein, sich mit sich selbst zu identfizieren.“
(Von Peter Bulke)
„Türken in Deutschland oder türkische Deutsche?“ weiterlesen