Rassismus ist die Benachteiligung oder Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer Rasse. So kann man z. B. in einem Bertelsmann-Lexikon lesen. Eine rassistische Gesinnung unterscheidet zwischen höher- und minderwertigen Rassen.
„AfD-Funktionär darf rassistischer Anwaltsredner genannt werden“. So lautet eine Überschrift im Freiburger Teil der Badischen Zeitung vom 22. 07. Sie bezieht sich auf einen Prozess zwischen RA Oliver Kloth und dem Radio Dreieckland am Freiburger Landgericht. Es ging um einen Diskussionsbeitrag des Rechtsanwalts auf einer Informationsveranstaltung der Stadt Freiburg in Landwasser.
Dass in dem Prozess auch andere Punkte behandelt wurden, soll hier nicht weiter berichtet werden – nur soviel: das Gericht hat dabei Herrn Kloth recht gegeben; denn der Radiosender hatte seine Rede entstellt wiedergegeben.
(Von Peter Bulke)