Teil II – Wie Vermieter oft ausgetrickst werden

Von: Albrecht Künstle

– Mietverhältnisse meist gut – Erwachen erfolgt beim Auszug

– Die Heimtücke des Übergabeprotokolls landete vor Gericht

– Warum so viele Mietwohnungen leer stehen bleiben

Wie bereits im ersten Teil dieser Serie dargelegt, musste ich als Erbe unseres Elternhauses (die Geschwister hatte ich ausbezahlt) so einiges erleben. Ich nahm 2010 einen Kredit auf, schuf eine zusätzliche Wohnung und sanierte das Haus auch energetisch für 145.000 Euro – mit einem Zu-schuss des Landes für die Schaffung von innerörtlichem Wohnraum. Von dem sich daraus später ergebenden Ärger wird hier auf Ansage! in vier Teilen berichtet. Gemäß Artikel 14 Grundgesetz ist das Eigentum zwar geschützt; was tatsächlich jedoch eher zutrifft: Eigentum und Eigentümer werden in der Praxis immer mehr entrechtet und zunehmend zum Freiwild für Hinz und Kunz.

Vor zehn Jahren wurde eine der drei sanierten Wohnungen frei. Schon damals war die Nachfrage groß, auch durch gutzahlende Wohnungsinteressenten. Ich entschied mich in der Vorweih-nachtszeit für eine schwangere junge Frau, die – wie einst Maria – auf „Herbergssuche“ war. Das Kind kam, später folgte noch eines. Mit ihnen kamen Kinderwünsche: Beispielsweise eine Katze, für die ich eine Katzentreppe vom Balkon in den Hof des Anwesens schaffen sollte. Gewünscht, gemacht. Das Mietverhältnis war bis auf die Bescheinigungen für ihr Wohngeld problemlos. Bis es unlängst dann zur plötzlichen Kündigung durch die Mieterin kam – weil ihr vom Amt aus eine größere Wohnung als 75 Quadratmeter zustand (?) oder sie sich einfach eine größere Wohnung leisten wollte.

Schlampige Streicharbeiten

Nach zehn Jahre Wohnen mit Kindern waren Streicharbeiten fällig, die laut Vertrag im Rahmen der Abschlussrenovierung von der ausziehenden Mieterin vorzunehmen sind. Als ich gegen Ende dieser „Renovierung“ die Wohnung betrat, traf mich fast der Schlag: Eine Holzdecke, die zuvor geschlämmt gestrichen war (also mit nichtdeckender Farbe, damit die Holzmaserung noch zu se-hen ist!), war mit Dispersions-Wandfarbe gestrichen worden – und das miserabel. Statt den Fre-vel fachmännisch korrigieren zu lassen, wurde einfach mit Kunstharzfarbe nachgestrichen, und dann nochmal irgendetwas mit wasserlöslicher Farbe darüber. Wie lange diese unmögliche Farb-kombination halten wird, steht in den Sternen.

Auf Anraten eines diese Malaise begutachtenden Malers sollte ich zunächst für ein Jahr die Kau-tion einbehalten, damit man – nach Ablauf eines Sommers und eines Winters – feststellen könne, was mit der Decke weiter passiert. Ich verkürzte diese empfohlene Frist auf sechs Monate und behielt für die Verschlechterung der Mietsache 400 Euro ein, die ich später – auf volles Risiko – sogar vor Ablauf dieser sechs Monate zurückzahlte. Am Ende ging es wegen kleinerer Mängel und deren Behebung durch mich selbst um keine 100 Euro mehr. Doch die Mieterin hatte bereits einen Anwalt beauftragt. Dieser stellte für sie Antrag auf Prozesskostenhilfe – und verklagte mich vor dem Amtsgericht Ettenheim.

Eine Farce vorm Amtsgericht

Die Mieterin erhielt für ihre Klage gegen mich tatsächlich die gewünschte Prozesskostenhilfe, obwohl ihr Vater Geschäftsführer eines Metallbetriebs war und sie stolze Besitzerin eines Reit-pferdes. Ich beschwerte mich gegen diese unbegründete Bewilligung nicht nur als Beklagter,

sondern auch als Steuerzahler. Mein Verweis auf die zwingende Anwendung der Paragraphen 177 ff. Zivilprozessordnung wegen offensichtlich falscher oder mangelhafter Einkommens- und Vermögensangaben und die in solchen Fällen begründeter Zweifel eigentlich obligatorische Überprüfung, half nichts. Vom Landgericht Freiburg wurde mir stattdessen nahegelegt, ich solle die Beschwerde zurückziehen – sonst werde es noch teurer. Dabei hatte ich mich beim Amtsge-richt beschwert – nicht beim Landgericht.

Am 1. Oktober dieses Jahres fand dann die Gerichtsverhandlung statt. Zu meiner Überraschung und auch die des Richters trat dort ein ganz anderer Anwalt auf, der von der bisherigen Kanzlei für die Prozessvertretung gar nicht legitimiert war. Trotzdem durfte er die Klägerin vertreten und wurde nicht in den Zuhörerraum verwiesen. Im Mittelpunkt der Vernehmung stand die Bedeutung des Wohnungsübergabeprotokolls. Dieser Punkt soll hier kurz näher ausgeführt, um andere Vermieter vor den Tücken des im Mietrecht geschaffenen Richterrechts zu ihren Lasten zu warnen. Diese haben es in sich, denn die Mieter brauchen das Protokoll gar nicht unterzeichnen, wie ich vom Richter zutreffend erfuhr – was die Beweiskraft eines Übergabeprotokolls für den Vermieter völlig ad absurdum führt.

“Richterrecht” hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun

In meinem Fall stellte sich dies so dar: Ich hatte das Doppel des Übergabeprotokoll-Formulars der Mieterin zum Übergabetermin mitgebracht. Sie aber brachte zum Übergabetermin ein anderes Formular mit – und als Zeugin dazu eine Bekannte (bei dieser handelte es sich übrigens um die Frau (oder Geschäftspartnerin? – des im ersten Teil dieser Serie thematisierten Inhabers der Piraten-Tauchschule). Wir trugen jeweils Mängel und Zählerstände ein, und nach dem Abgleich der eingetragenen Zählerstände unterzeichnete ich ihr Protokoll; sie jedoch wollte mein Protokoll nicht unterzeichnen. Die Belehrung des Richters über diesen Mietertrick, dass mein Protokoll wertlos sei, weil ihre Unterschrift fehlte, ließ meinen Glauben an ein Richterrecht im semantischen Kontext von „richtig“ und „Recht“ endgültig zusammenbrechen wie ein Kartenhaus.

Mein Protokoll mit den Mängeln war von drei anwesenden Zeugen unterzeichnet worden – doch es soll wegen ihrer fehlenden Unterschrift nichts wert sein? Hinzu kam: In ihrem Protokoll war – mit Schreibmaschine! – in blasser Schrift eine (nachträglich eingefügte?) Klausel enthalten, wo-nach die Kaution ungeachtet etwaiger im Protokoll festgehaltener Mängel in jedem Fall sofort in vollen Höhe zurückzuzahlen sei. Dies bemerkte ich allerdings erst, als sie mir später eine Kopie ihres Protokolls zukommen ließ; perfider geht es nicht. Der Fokus auf die handschriftlich einge-tragenen Mängel und Zählerstände verstellte im Trubel um die versaute Decke den Blick auf die wesentliche Verzichtsklausel. Die beiden Damen waren offenbar mit allen Wassern gewaschen.

Im Namen des (Mieter-)Volkes…

Nun traf das Urteil ein: Demnach habe ich 55 Euro nebst Verzugszinsen zu zahlen –und die An-waltskosten der Klägerin, die natürlich weit höher sind als der Streitwert. Obwohl seitens der Klägerin für die einbehaltenen 400 Euro ein halbes Jahr Zahlungsfrist eingeräumt wurde, (die ich auch eingehalten hatte), berechnete das Gericht die Verzugszinsen so, als hätte ich nicht gezahlt. Der Grund: Ich hätte keinen Nachweis geführt, dass ich gezahlt habe – obwohl der Klägervertre-ter den Zahlungseingang selbst bestätigte. Verzugszinsen ohne Zahlungsverzug – wer soll so et-was verstehen? Und: Die Gerichtskosten kommen auch noch auf mich zu, ihre Höhe kenne ich noch nicht.

In einem Punkt dürfte dieses Urteil „im Namen des Volkes“ zutreffend sein: In diesem Volk gibt es mehr Mieter als Vermieter – und in deren Namen fallen folglich auch die Urteile gegen Ver-mieter aus! Nochmals zum Verständnis: Der Richter – übrigens Direktor des Amtsgerichts Etten-heim – hatte also nur das Übergabeprotoll der Klägerin anerkannt, nicht aber mein Protokoll mit den Unterschriften von drei Zeugen, dessen Unterschrift sie verweigert hatte.

Wie weltfremd kann ein Jurist sein?

Was in dem Prozess aber dem Fass den Boden ausschlug, war der Umgang mit zwei weiteren versteckten Mängeln: Als die nächsten Mieter einzogen, stellen sie fest, dass der Türöffner und der Fernsehanschluss nicht mehr funktionierten. Vermutlich war bei den Streicharbeiten Farbe in die Dosen gelaufen und hatte den Koaxial-Kontakt außer Kraft gesetzt. Dazu meinte der Richter lapidar, ich hätte ja bei der Übergabe einen Fernsehfachmann mitbringen können, um den An-schluss zu überprüfen. Hätte ich vielleicht auch noch ein Heer von Bodenlegern, Heizungsexper-ten, Elektrikern, Sanitärfachleuten oder Zimmermännern mitbringen sollen, damit diese alle et-waigen Mängel überprüfen.

Wie weltfremd kann ein Jurist eigentlich sein? Gut, den Türöffner hätte man vielleicht durch Be-tätigung testen können – aber wer denkt schon an so etwas? Dabei wurde nicht einmal gewür-digt, dass es ich – weil es keinen Einzelapparat zu kaufen gab – eine ganze Anlage für 150 Euro hatte anschaffen müssen, von der ich anteilig nur 30 Euro für eine einzige Türsprechstelle in Rechnung gestellt hatte. Dies wäre eigentlich sogar unter die Kleinreparaturklausel gefallen. Eine Berufung gegen dieses absurde Urteil ist wegen zu geringen Streitwerts nicht möglich. Aber selbst wenn es anders wäre, hätte ich keine Berufung mehr eingelegt – weil mein Vertrauen in diese „Rechtsprechung“ gründlich abhanden gekommen ist. Ich hatte einige Tage Arbeit mit den Repa-raturen und diesem Rechtsstreit – während die Klägerin auf meine Kosten ohne Risiko prozessie-ren konnte. Und sie wird sich so künftig ermutigt sehen, ihrem nächsten Vermieter erneut zeigen zu können, wo der Hammer hängt.

Ein weiterer Grund für die Wohnungsnot: Immer mehr Vermieter ersparen sich den Ärger

Wenn sich in einem halben Jahr erweisen wird, dass die falsch gestrichene Decke nicht durchhält und vielleicht sogar erneuert werden muss, könnte ich zwar theoretisch wegen der dann nach-weislich eingetretenen Verschlechterung der Mietsache Schadenersatz fordern. Oder vielleicht auch nicht, bei dieser Justiz? So eine Deckenerneuerung jedenfalls ist wahrscheinlich nicht unter 2.000 Euro zu haben, und die jetzigen Mieter müssen für den Nutzungsausfall entschädigt wer-den. Inzwischen hat die Vormieterin meines Wissens kein Pferd mehr, dafür ein größeres Auto als ich – sie würde aber ohne Reitpferd in diesem Land wahrscheinlich als arm gelten und aber-mals Prozesskostenhilfe erhalten.

Mein Fazit: Die Wohnungsnot liegt nicht nur in der Massenzuwanderung, sondern auch in rigoros kostenträchtigen Bauvorschriften und somit hohen Baukosten begründet. Dazu passt auch, dass in den vier meinem Haus gegenüberliegenden Immobilien inzwischen bei drei die Wohnungen im Obergeschoss leer stehen. Nicht, weil es keine Mietinteressenten gäbe; nein: Die Hauseigen-tümer wollen sich Scherereien wie in meinem Fall schlicht nicht mehr aufhalsen. Dabei kann ich mich noch relativ glücklich schätzen – immerhin hatte ich mir in meinen vielen Jahren als Ver-mieter mehrerer Wohnungen nur eine Mietnomadin (Schaden glimpfliche 4.000 Euro) und drei Klagen (allerdings keine von einem Mieter) eingehandelt. Aber es vergeht keine Woche, in der ich als Eigentümer nicht gefordert war und bin. Davon sollen die weiteren zwei Teile dieser Serie erzählen.

Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophy-laktisch von solchen Unrechtsgrundlagen bzw. der Justiz, die darin evtl. Strafbares erkennen will.

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz erstellt; zuerst hier https://ansage.org/wie-hauseigentue-mer-ausgetrickst-werden-ii-das-boese-erwachen-folgt-beim-mieterauszug/ erschiene

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