Teil III – Von einer GmbH wie Dreck behandelt

Von: Albrecht Künstle

– Baufirma schädigte Anlieger und steht für nichts gerade

– Wie deutsche Firmen den Rest an Anstand verlieren …

– und so die Bürger am Glauben, dass es besser wird

In dieser insgesamt vierteiligen Ansage!-Serie berichte ich über den mannigfaltigen Ärger, den sich Vermieter in Deutschland unverschuldet einhandeln können. Wie bereits in den bisherigen beiden Teilen (siehe hier und hier) gezeigt, ist Eigentum – gerade auch Wohneigentum – zwar gemäß Grundgesetz Artikel 14 geschützt; in der Praxis jedoch werden Vermieter und Hausbesit-zer immer mehr entrechtet und zum Freiwild für Hinz und Kunz. Hier nun der nächste Fall.

Meine Heimatgemeinde Ringsheim kaufte ein riesiges Haus, das gleich neben meinem liegt. Im Erdgeschoss befindet sich eine Bäckerei, in den Obergeschossen sind mehrere Wohnungen. Die Gemeinde benötigte – wie überall in Deutschland – das Gebäude, um darin „Flüchtlinge“ unter-bringen zu können. Dies betraf jedoch nur die Wohneinheiten; im Erdgeschoss wurde der Bäcke-reiverkauf belassen und um eine Eisdiele erweitert. Diese Neuerung war gut konzipiert und ist toll gelungen, der Vorplatz der Eisdiele wurde sogar zu einer neuen Ortsmitte umgestaltet. Zwar mussten Bäume weichen – aber es war ja für einen guten Zweck. Um den neuen Platz optimal zu nutzen und optisch zu vergrößern, sollten auch zwei angrenzende Parkplätze meiner Mieter umgebaut werden. Ich willigte ein, denn der Bürgermeister ist ein umgänglicher Macher.

Rücksichtslosigkeit und Ignoranz

Mit der Umgestaltung der neuen Ortsmitte wurde eine Firma namens Jakober GmbH aus dem nahen Lahr beauftragt. Was auf der Zeichnung des Planungsbüros allerdings nicht erkennbar war: Das Niveau des neuen Platzes wurde aufgefüllt, gepflastert und weist nun ein Gefälle in Richtung meines Hauses auf. Um zu vermeiden, dass Oberflächenwasser durch die historische Bruchstein-wand aus dem Jahr 1900 in meinen Keller sickert, bestand ich auf dem Einbringen einer Noppen-folie unter den Parkplätzen mit einer Neigung vom Haus weg. So weit, so gut. Doch bald schon bedeutete meine tägliche Sichtung des Baufortschritts einen Rückschritt für meine Nerven: Jeder machte da offenbar, was er wollte, und auch als Eigentümer der Parkplätze hatte ich nichts mehr zu sagen. Bauarbeiter schütteten Brauchwasser einen Meter von der Hauswand aus, am nächs-ten Tag kamen wieder andere und taten dasselbe.

Dann musste ich auch noch feststellen, dass die Noppenfolie teilweise mit Gefälle zum Haus hin verlegt wurde, statt von ihm weg. Ich nahm deshalb kurzerhand die Schaufel selbst in die Hand und versuchte, das Schlimmste verhindern, indem ich noch eine zusätzliche Folienbahn einlegte. Trotzdem wurde die Kellerwand innen nass. Ganz schlimm wurde es dann gegen Ende der zwei-monatigen Baustelle: An einer Stelle meiner durchfeuchteten Kellerwand hatte sich zehn Zentimeter dicker Schimmel gebildet. Die Mieter mussten deshalb schnell sämtliche Lebensmittel aus dem Keller schaffen. Ich beauftragte eine Firma, den Schaden aufzunehmen, weil weder die auf-traggebende Gemeinde noch der Verursacher des Schadens, die besagte Firma Jakober, hierzu bereit waren.

Pilzbefall selbst behoben

Als dann die Baustelle der Firma beendet war und geräumt wurde, hinterließen ihre Arbeiter noch ein “Abschiedsgeschenk”: Obwohl die Undichten bekannt waren, machten sie direkt vor

dem Haus mit Wasser ihre Geräte sauber und entleerten anschließend dort ihren Wassertank. Nicht wenig davon lief in meinen Keller. Kein Wunder, dass sich hier dicker Schimmel bildete.

Der Kostenvoranschlag für die Arbeiten zur Schadensregulierung belief sich auf rund 3.000 Euro; diese wurden zudem mit bis zu vier Wochen Dauer veranschlagt. Da ich den Mietern bereits Nut-zungsausfall zahlen musste, weil sie wochenlang auf ihre Parkplätze verzichten mussten, und sie nun nicht auch noch bei der Kellernutzung länger hinhalten wollte, schnallte ich mir meine Tauch-flasche auf den Buckel und beseitigte den Schimmel selbst unter Nutzung eines Atemgeräts, wie es auch Feuerwehrleute tragen. Obwohl es im Keller kühl war, schwitzte ich dabei wie ein Schwerarbeiter. Ich sandte Proben der von mir entfernten Pilzflechten auf eigene Kosten an ein Labor; eine Woche später kam dann der Befund: Zum Glück hatte es sich nicht um Schimmelpilz, sondern um einen weniger gefährlichen Hausschwamm handelte. Die Analyse kostete „nur“ 300 Euro, und mein eigener Arbeitseinsatz zur Entfernung hatte dem Verursacher fast 3.000 Euro gespart.

Schäbiger geht es kaum

Doch die Firma Jakober lehnte jede Verantwortung für den Schaden ab und weigerte sich gar, die 300 Euro Laborkosten zu übernehmen. Selbst mein Hinweis, dass sie ihren Bauwagen wochen-lang unentgeltlich auf meinem Grundstück abgestellt hatte, bewog den Firmeninhaber nicht zum Einlenken; nicht einmal seine Haftpflichtversicherung wollte er dafür beanspruchen. Und das, obwohl diese Baufirma für die Platzgestaltung schätzungsweise 100.000 Euro eingenommen ha-ben dürfte. Schäbiger geht es kaum. Solch eine negative Rigorosität und Ignoranz hätte ich im bundesdeutschen Geschäftsleben nicht erwartet. Der Firmenchef verwies mich zur schlechten Letzt an die auftraggebende Gemeinde Ringsheim – und damit basta. Mir persönlich scheint, dass die Firma Jakober GmbH nicht nur in ihrer Haftung beschränkt ist.

Nach den vorausgegangenen Erfahrungen mit unserer Justiz (siehe dazu Teil II dieser Serie) ver-zichtete ich darauf, den Schaden gerichtlich geltend zu machen – denn der Aufwand dafür wäre wohl noch gesundheitsschädlicher als die von mir zur Schadensvermeidung und -minderung – ohne Not und trotz meines fortgeschrittenen Alters – geleistete Arbeit mit Atemschutz-Ausrüs-tung. Noch immer ist der Schaden nicht vollständig behoben. Jetzt stehen noch die Malerarbeiten an zwei Kellerwänden an, deren Farbe sich infolge des Wassereinbruchs abgelöst hatte. Auch diese Kosten werde ich tragen müssen. Die Lehre aus alledem: Immobilienbesitz ist nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig – aber demnächst wohl höher grundsteuerpflichtig…

Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophy-laktisch von solchen Unrechtsgrundlagen bzw. der Justiz, die darin evtl. Strafbares erkennen will.

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz erstellt; zuerst hier https://ansage.org/wie-hauseigentue-mer-ausgetrickst-werden-iii-eine-baufirma-schaedigt-anlieger-und-steht-fuer-nichts-gerade/ erschienen.

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