Urteil gegen Freiburger Auftragsmörder ist rechtskräftig

Von Benjamin / Am 18. März gab es bei dem Freiburger Landgericht einen Richterspruch mit Verurteilung, und zwar gegen einen 33-jährigen Mann, der einen 24-jährigen Mann tötete. Es war ein Auftragsmord. Der Täter hat für diesen Auftragsmord als „Lohn“ 50.000€ erhalten. Täter so wie Opfer waren beide deutsche Staatsbürger.

Den Auftrag hat er erhalten von einem 39-jährigen Rechtsanwalt aus Freiburg. Die Tat hatte sich vergangenen Juli in einem Gewerbegebiet in Freiburg ereignet. Hintergrund waren nach Angaben des Gerichts Drogen- und Geldgeschäfte. Der Rechtsanwalt und Drahtzieher des Verbrechens habe von dem Mann, der Opfer des Mordes wurde, eine große Summe aus Drogengeschäften aufbewahrt und den Mord aus Geldgier in Auftrag gegeben. Der Anwalt, der im Gefängnis sitzt, hat sich im November vergangenen Jahres das Leben durch Erhängen genommen.

„Das gezielte Töten gegen Entgelt ist nicht weniger schlimm, wenn dieser Mensch ein Drogenhändler war und eine Waffe kaufen wollte“, stellte die Richterin zu Beginn der Urteilsbegründung klar. Dies sei eigentlich eine Selbstverständlichkeit, müsse bei diesem Fall aber nochmals betont werden. Aufgebrachten Zuschauern und Freunden des Opfers stellte sich die Richterin im Flur des Gerichtes später in den Weg und mahnte zur Ruhe. „Lassen Sie es gut sein“, sagte sie: „Für Urteile ist die Justiz zuständig.“

Zum Prozessauftakt Anfang März hat der nun verurteilte 33-Jährige gestanden, geschossen zu haben. Das Urteil des Gereichts lautet Lebenslängliche Haft Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten können Revision einlegen.