Peter Bulke/ Das Deutschland-Lied drückt im 19. Jahrhundert den weit verbreiteten Wunsch nach einem einheitlichen und freiheitlichen Deutschland aus. Es dauerte ca. 80 Jahre von der Schaffung des Liedes bis dessen Erklärung zur Nationalhymne 1922. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg setzte es sich in der BRD durch. Seit der Wiedervereinigung gilt nur die 3. Strophe als Nationalhymne.
1815, nach dem Ende der Herrschaft Napoleons, wurde auf dem Wiener Kongress der Deutsche Bund gegründet, und zwar aus 35 selbständigen Fürstenstaaten (z.B. Großherzogtum Baden) und den 4 Freien Städten Bremen, Hamburg, Lübeck und Frankfurt/M. Das österreichische Kaiserreich gehörte dem Bund nicht vollständig an: das Königreich Ungarn gehörte nicht dazu. Auch ein Teil Preußens, insbesondere Ostpreußen, fehlte. Auf der Bundesversammlung in Frankfurt konnten gemeinsame Beschlüsse (z.B. zur Kriegs- und Handelspolitik) gefasst werden.
Aktive Gegner dieses Zustandes waren insbesondere Studenten (Burschenschaften), die 1817 auf dem Wartburgfest für ein einiges Deutschland mit Presse- und Versammlungsfreiheit eintraten. In einem größeren Rahmen wurden diese Forderungen 1832 auf dem Hambacher Fest (in der Pfalz) erhoben. In diesem Geiste schuf 1841 August Heinrich Hoffmann von Fallersleben das Deutschland-Lied. Er war Prof. für deutsche Sprache und Literatur an der Universität zu Breslau. Als Melodie wählte er Haydns Komposition zur österreichischen Kaiserhymne. Die 1. Strophe hebt hervor, dass die Liebe zum eigenen Land an erster Stelle stehen sollte. Gleichzeitig gibt sie Hinweise auf die geographische Ausdehnung des ersehnten Deutschlands. Nach der Reichsgründung 1871 gab es keine offizielle Nationalhymne, auch wenn das Deutschland-Lied einen hohen Bekanntheitsgrad hatte. Im preußischem Gebiet herrschte bald bei offiziellen Anlässen das Lied „Heil Dir im Siegerkranz“ vor. Doch im Ersten Weltkrieg wurde das Deutschland-Lied sehr populär.
1922 schlug der sozialdemokratische Reichsinnenminister Adolf Köster dem Reichspräsidenten Friedrich Ebert das Deutschland-Lied als Nationalhymne vor. Dazu kam es dann im August. Einige Geldmünzen zeigten bald die Worte „Einigkeit und Recht und Freiheit“. In der NS-Zeit wurde meistens nur die 1. Stophe gesungen und durch das Horst-Wessel-Lied „Die Fahne hoch!“ ergänzt. – 1949, auf Initiative von Bundespräsident Theodor Heuß, schuf der Schriftsteller und Kirchenliederdichter Rudolf Alexander Schröder das Lied „Land des Glaubens, deutsches Land“. Zu Silvester 1950 war es im Radio nach der Rundfunkansprache des Bundespräsidenten zu hören. Doch es stieß auf zuwenig Sympathie in der Bevölkerung. Heuß und Bundeskanzler Konrad Adenauer einigten sich deshalb 1952 darauf, das Deutschland-Lied wieder zur Nationalhymne zu machen. Bei offiziellen Anlässen sollte nur die 3. Strophe gesungen werden. Nach der Wiedervereinigung 1991 wurde nach einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl entschieden, dass nur die 3. Str0phe des Deutschland-Liedes die Nationalhymne ist.