Vorbild Ungarn

Peter Bulke/    Die Stadt Freiburg wollte natürlich mit dabei sein, wenn es um das Bekenntnis zur Gender-Ideologie geht. Deshalb wehte am Tag des Fußballspiels Deutschland gegen Ungarn am Rathaus die  Regenbogenfahne (Foto). Bekanntlich hatte die Europäische Fußballunion Uefa den Wunsch des Münchner Oberbürgermeisters Reiter (SPD) abgelehnt, die Fußballarena während des Spiels in Regenbogenfarben erstrahlen zu lassen. Begründet worden war diese geplante Regenbogenaktion mit dem Anti-LBGTIQ-Gesetz, das mit großer Mehrheit im ungarischen Parlament verabschiedet worden ist. Dieser Parlamentsbeschluss führte zu zahlreichen Aufgeregtheiten in der Politik etlicher EU-Staaten, und Kommissionspräsidentin von der Leyen meinte sogar: Dieses ungarische Gesetz ist eine Schande“. In der Badischen Zeitung (BZ) vom 26. 06. hieß es: 17 Länder haben den scharfen öffentlichen Brief unterschrieben, in dem sie geloben, den Kampf gegen die Diskriminierung der LGBTI-Gemeinschaft fortzusetzen“. Bundestrainer Löw setzte sich ebenfalls für die  Regenbogenfarben ein. Die Entscheidung der Uefa ist trotzdem korrekt und vernünftig. Sie ist eine sportliche Organisation. Nach ihren eigenen Verhaltensgrundsätzen mischt sie sich nicht in außersportliche, politische Auseinandersetzungen ein.

Das in Ungarn beschlossene Gesetz verbietet aber keine bestimmte sexuelle Orientierung wie Homosexualität. Es dient dem Schutz der Kinder und Jugendlichen. Es beinhaltet zunächst höhere Strafen bei sexuellem Umgang mit Kindern und bei Gewalt gegen Kinder. Und dann verbietet es, dass Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit Inhalten in Kontakt gebracht werden, die pornographisch sind oder die Sexualität in freizügiger Weise darstellen oder die Homosexualität oder gar eine Geschlechtsumwandlung propagieren oder darstellen. Entsprechende Programme in den Medien müssen als ungeeignet für ein Publikum unter 18 Jahren eingestuft werden.

Welche Abartigkeiten dagegen ein Teil der deutschen Politiker vertritt, berichtet die christliche Wochenzeitschrift IDEA in Nr. 21/2021: GRÜNE und  FDP wollen das Transsexuellengesetz abschaffen. Es regelt, unter welchen Bedingungen man seinen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag ändern lassen kann, wenn man sich nicht mit dem Geburtsgeschlecht identifizieren kann. Die derzeitigen Bedingungen sollen abgeschafft werden  (vor allem zwei voneinander unabhängige medizinische Gutachten)  bzw. vereinfacht werden. Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr sollen auch gegen den Willen der Eltern eine Hormonbehandlung und eine Operation für einen Geschlechtswechsel durchführen lassen können. – Die Bundestagsmehrheit dafür kam nicht zustande.