Peter Bulke/ Der neue Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn meinte am 29. 10. – dem Tag der drei Demonstrationen in der Stadt – gegenüber der Badischen Zeitung: „Ich glaube, dass es kein Verständnis auf der Straße und in der Gesellschaft gibt, dass Menschen, die hier straffällig geworden sind, frei herumlaufen, obwohl gegen sie ein Verfahren läuft.“ Horn hätte dabei gleich die AfD loben müssen; denn der Berliner Bundestagsabgeordnete der AfD, Roman Reusch, hatte gerade einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der inneren Sicherheit vorgelegt. Dieser sieht auch die Möglichkeit für zusätzliche Haftgründe vor.
Nicht ganz einsichtig ist der Vorwurf Martin Horns und anderer Verteidiger der Flüchtlingspoltik, dass die AfD mit ihrer Demonstration das Vergewaltigungsverbrechen „politisch instrumentalisiere“, so als wenn das Verbrechen für diese Partei ein willkommener Anlass wäre, gegen die Flüchtlingspolitik demonstrieren zu können. Beides habe aber nicht viel miteinander zu tun; denn kriminelle Gewalttaten gebe es in jeder Gesellschaft. Mit dieser Argumentation macht man es sich zu einfach. Denn die Gruppenvergewaltigung, um die es hier geht, ist nun mal eindeutig eine Sekundärfolge der Flüchtlingspolitik, auch wenn ein solches Verbrechen ebenfalls unter Deutschen vorkommen kann. Mit der Einwanderung von Nichteuropäern kommen überwiegend Muslime nach Deutschland. Unter diesen ist eine extrem patriachalische Lebensanschauung weit verbreitet. Und weil außerdem unter den Einwanderern der Anteil junger Männer besonders hoch ist, ist mit einer Zunahme von Gewaltverbrechen als direkte Folge der Flüchtlingspolitik zu rechnen. Laut Kriminalstatistik liegt der Anteil der Flüchtlinge unter den Tatverdächtigen in Deutschland bei schweren Sexualdelikten bei 16 %, während der Bevölkerungsanteil der Flüchtlinge ca. 2 % beträgt (B.Z. vom 4. 9. 2018). Und 48 % aller Gefängnisinsassen Baden-Württembergs sind Ausländer!