Peter Bulke/ Die neue Bundesregierung – federführend ist Familienministerin Lisa Paus – stellte kürzlich das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ vor. Die Wochenzeitung IDEA veröffentlichte hierzu eine Meinungsumfrage.
Das Sozialforschungsinstitut INSA-Consulare, Erfurt, führte im Auftrag von IDEA eine Umfrage zum „Selbstbestimmungsgesetz“ durch. Das Ergebnis wurde in der christlichen Wochenzeitschrift IDEA Nr. 28/2022 veröffentlicht. Es ging um Zustimmung oder Ablehnung zur folgenden Aussage: Ich finde es gut, dass Menschen in Deutschland ihr Geschlecht jetzt selbst bis zu einmal im Jahr beim Standesamt ändern können.
Das Ergebnis zeigt, dass die Propaganda in zahlreichen Medien ihre Wirkung nicht verfehlt. (So zeigte z.B. der TV-Sender Phönix am 28. 07. eine SWR-Dokumentation mit viel Verständnis und Sympathie für Transpersonen.) 33 % der Befragten stimmten der obigen Aussage zu, obwohl in ihr die entscheidende biologische Tatsache ignoriert wird. Einen Unterschied im Befragungsergebnis gibt es zwischen den Geschlechtern: Von den Frauen stimmten 36 %, von den Männern 29 % zu. Die Gruppe der Ablehnenden ist zwar deutlich größer, erreicht aber nur 43 %. 24 % wollten sich nicht entscheiden. Im Gebiet der ehemaligen DDR schnitt der Anteil der Ablehnenden mit 48 % besser ab als Westdeutschland mit nur 41 %. Die Kirchenmitgliedschaft zeigt kaum einen Einfluss auf das Abstimmungsergebnis. Ob katholisch, evangelisch (landes- oder freikirchlich) oder konfessionslos – die Zustimmungswerte liegen nicht weit auseinander. Nur bei islamischen Bürgern liegt der Wert deutlich niedriger.
Bis jetzt gilt noch das Transsexuellengesetz von 1980. Das Verfahren zur angeblichen Geschlechtsänderung ist langwierig. Familienministerin Paus empfindet es als entwürdigend für die Betroffenen; denn es behandle Transsexualität wie eine Krankheit. Aber der Wunsch nach Geschlechtsänderung lässt sich durchaus mit Recht als psychische Störung bezeichnen. Wie die Badische Zeitung am 01. 07. berichtete, haben sich im Jahr 2020 2.687 Menschen in Deutschland entschieden, ihr Geschecht im Pass ändern zu lassen. – Die z.Z. verwendeten Bezeichnungen können irreführend sein: Unter „Transmann“ könnte man sich einen Mann vorstellen, der zur Gruppe der Frauen hinübergewechselt ist. Er gilt aber als „Transfrau“. Nach dem künftigen Gesetz soll es unter bestimmten Bedingungen strafbar sein, wenn der ursprüngliche Vorname einer Transperson in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. (p.bulke@web.de)