Peter Bulke/ Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung – so lautet Art. 6, Abs. 1 Grundgesetz. Dieser besondere Schutz soll weitgehend abgebaut werden. Biologische Tatsachen passen den GRÜNEN nämlich nicht. In Bezug auf das Thema Familie haben sich die GRÜNEN und die FDP im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Das FDP-Programm zur Bundestagswahl enthielt ähnlich extreme Forderungen im Sinne der Genderideologie. Justizminister Buschmann (FDP) hat sich für die Modernisierung des Abstammungsrechts ausgesprochen. Im Vordergrund steht nicht mehr die Verwandtschaft, sondern eine vertragliche Vereinbarung, die natürlich auch kündbar sein muss. Im Koalitionsvertrag heißt es: Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Darauf hat auch der Staatssekretär und „Queerbeauftragte“ im Bundesfamilienministerium, Sven Linnemann, hingewiesen. Die Mehrelternschaft (bis zu vier Personen) soll es gleichgeschlechtlichen Paaren erleichtern, ein Kind zu bekommen. Ob das dem Kindeswohl dient? Man stelle sich vor, wenn jede der vier als Eltern geltende Personen einen möglichst großen Einfluss auf „ihr“ Kind haben will. Fachleute betonen: Je weniger Pflegepersonen sich um ein Neugeborenes oder ein Kleinkind kümmern, umso weniger erlebt es emotionalen Stress und desto mehr manifestiert sich schließlich seine Bindungsfähigkeit.
Obwohl das Geschlecht eines Menschen (normalerweise) biologisch festgelegt ist, sieht der Koalitionsvertrag eine erheblich erleichterte freie Wahl des eigenen „Geschlechts“ vor: Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmnungsgesetz ersetzen. Dazu gehört ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand per Selbstauskunft möglich macht. Zu befürchten ist, dass Kinder und Jugendliche in den Schulen verstärkt der Propaganda für sexuelle Vielfalt ausgesetzt werden und Zweifel an der eigenen Identität geschürt werden. Besser ist es, Jugendliche vor den sich möglicherweise ergebenden psychischen Störungen zu schützen. Wenn eine junge Frau sich sogar für einen irreparablen körperlichen Eingriff entscheidet, zerstört sie sich damit für immer die Chance auf ein späteres glückliches Familienleben. – Übrigens sitzen im Bundestag bei den GRÜNEN bereits zwei sog. „Transfrauen“, darunter Tessa (zuvor: Markus) Ganserer aus Bayern, seit 2019 die erste Transperson in einem deutschen Landtag (Bayern).