Zwei Märsche für das Leben

Peter Bulke/    Obiges Bild zeigt den Kopf des diesjährigen Werbeblattes des Bundesverbandes Lebensrecht e.V.  Am 16. 09. fand in Berlin zum 19. Mal der Marsch für das Leben statt und erstmals gleichzeitig auch in Köln.

Die Bundesregierung, speziell Familienministerin Lisa Paus, möchte den § 218 StGB (Strafgesetzbuch) abschaffen. Die Tötung Ungeborener soll entkriminalisiert werden. Das Thema Abtreibung soll außerhalb des Strafrechts geregelt werden. 1993 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) bestätigt, dass das Grundgesetz den Staat verpflichte, Menschenleben, auch das ungeborene, zu schützen. Es habe in jedem Stadium der Schwangerschaft ein eigenes Recht auf Leben. Dieses Urteil gilt bis heute. Deshalb ist eine Abtreibung grundsätzlich rechtswidrig, aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. 1995 ist im Bundestag die heute gültige Fassung des §218 beschlossen worden. Der Besitz eines Beratungsscheines ermöglicht eine straffreie Abtreibung. Inzwischen hat die Bundesregierung eine Kommission berufen, die prüfen soll, ob der § 218 entfernt werden kann. Ministerin Paus möchte die Finanzierung der Abtreibungen durch die Krankenkassen sicherstellen und als normale „Gesundheitsversorgung“ einstufen lassen. Die Grünen hoffen offensichtlich, dass die inzwischen andere Zusammensetzung des BVG zu einem anderen Urteil als 1993 führen wird.

Lisa Paus will auch durch Errichtung von Bannmeilen jegliche Aktivitäten – auch stilles Beten – vor Abtreibungs- und Beratungseinrichtungen verbieten. Das soll im Strafgesetzbuch geregelt werden. Die Folge ist: Die Tötung wird entkriminalisiert; Mahnwachen für das Leben werden kriminalisiert. Werte des Grundgesetzes werden auf den Kopf gestellt! Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat aber 2022 geurteilt, dass Gebetsmahnwachen von Lebensschützern in Sichtweite und während der Öffnungszeiten von Pro-Familia-Niederlassungen zulässig sind. Es ging dabei um eine christliche Initiative in Pforzheim. Auflagen der Stadt gegen eine solche Initiative sind also rechtswidrig gewesen (JUNGE FREIHEIT, 09. 09. 2022). In diesem Jahr 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Mannheimer Urteil bestätigt (IDEA, 26/2023).

Ein Marsch für das Leben wird immer von lauten Gegenreaktionen politisch linker fanatischer Horden begleitet. In Köln hat die Polizei deren Stärke unterschätzt, so dass von einem Marsch nur im eingeschränkten Sinne die Rede sein. Aber Schwerpunkt einer solchen Veranstaltung ist sowieso die zentrale Kundgebung. Die Kölner wollen im nächsten Jahr wieder zu einem Marsch aufrufen. Erfreulich ist, dass nicht nur die katholische Bischofskonferenz (wie selbstverständlich) ein Grußwort nach Berlin übermittelte, sondern auch die evangelische Landesbischöfin in Baden, Heike Springhart (Karlsruhe). Innerkirchliche Ansichten sollen hier nicht weiter behandelt werden.

Wie denkt die Bevölkerung über die Pläne der Bundesfamilienministerin?  IDEA 37/2023 berichtet über eine Umfrage des Markt- und Sozialforschungsinstituts INSA-Consulere im Auftrag von IDEA. Es geht um die folgende Aussage: Es wäre ein Fehler, Abtreibung ganz aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Nur 39 % stimmten dieser Aussage zu. (Die Propaganda für eine überzogen individualistische Denkweise hat natürlich ihre Auswirkungen.)  UnterParteianhängern gab die größten Unterschiede zwischen den folgenden zwei Gruppen: Grünen-Anhänger 28 %, AfD-Anhänger 49 %.  –  p.bulke@web.de