
Manfred | 22.06.2026 18:21
Am Samstag den 20.06 fand in Freiburg wieder der alljährliche Christopher-Street-Day (CSD) statt. Laut der Badischen-Zeitung kamen bis zu 17.000 Teilnehmer. Leider war das politische Statement wieder in den Vordergrund gerückt.
🟦 CSD statt AfD
Die Politisierung des CSD werden immer deutlicher und sichtbarer. Es waren viele Aufkleber und Transparente mit „CSD statt AfD“ zu sehen. Ein Motto, das auf den ersten Blick klare Kante zeigen soll, bei genauerem Hinsehen aber mehr Fragen aufwirft, als es Antworten gibt. Denn Politik ist selten so einfach, wie es auf Transparenten aussieht. Dieses AfD-Gebashe zog sich mit weiteren Sprüchen durchweh durch den gesamten CSD-Zug. Die AfD wurde verteufelt und maßlos diffamiert.
Interessant ist in diesem Zusammenhang eine nicht repräsentative Umfrage des Datingportals ROMEO, das sich vor allem an schwule und bisexuelle Männer richtet. Dort gaben Anfang 2025 rund 28 Prozent der teilnehmenden Nutzer an, die AfD wählen zu wollen. Auch innerhalb homosexueller Milieus gibt es offenbar deutlich mehr politische Vielfalt, als manche Parole vermuten lassen soll.
Der AfD Homophobie vorzuwerfen ist völlig falsch und abwegig. Es gibt innerhalb der AfD viele Homosexuelle Politiker. Dieses Argument die AfD sei Homophob ist an den Haaren herbeigezogen.



🟦 Stadt Freiburg finanziert CSD
Laut Haushaltsansatz unterstützt die Stadt Freiburg den diesjährigen CSD mit 21.050 Euro Steuergeld. Angesichts steigender Gebühren, knapper Kassen und vieler ungelöster Probleme in Freiburg stellt sich die berechtigte Frage: Ist die finanzielle Förderung politischer oder weltanschaulich geprägter Veranstaltungen wirklich Aufgabe der Stadt? Auf keinen Fall, die Veranstalter sollten das benötigte Geld durch Crowdfunding, Spenden oder durch Mitgliederbeiträge erhalten (der CSD ist ein eingetragener Verein). Aber nicht durch das hart erarbeitende Steuergeld der Freiburger Steuerzahler.
Niemand bestreitet das Recht, Demonstrationen und Veranstaltungen durchzuführen. Doch zwischen Versammlungsfreiheit und staatlicher Finanzierung besteht ein deutlicher Unterschied. Wenn Bürger mit ihren Steuern Veranstaltungen unterstützen müssen, deren politische Botschaften sie möglicherweise nicht teilen, ist Kritik durchaus legitim und auch angebracht.
Freiburg sollte öffentliche Gelder vorrangig dort einsetzen, wo sie allen Bürgern zugutekommen: bei Infrastruktur, Sicherheit, Schulen, bezahlbarem Wohnen und sozialen Herausforderungen. Gerade in Zeiten knapper Haushalte braucht es mehr Zurückhaltung bei freiwilligen Zuschüssen.
Dazu passt auch die Gestaltung der Stellenausschreibungen der Stadt, die seit Monaten mit der gleichen Vorbemerkung beginnen: Wir lieben Freiburg, weil es ganz schön bunt ist . . . Menschen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität . . . sind bei uns willkommen. – Sofern sich die CSD-Proteste zugunsten von Lesben und Schwulen beziehen, könnte man sie eigentlich als überholt ansehen. Denn für sie gibt es keine rechtliche Benachteiligung. Und bei Bewerbungen um eine Arbeitsstelle bleibt dieses Thema mit Recht sowieso unbeachtet. Ziel der Freiburger Inserate und des CSD ist es, auch für die extremen Auswüchse der Genderideologie zu werben.
🟦 Geschlecht als Konstruktion – eine umstrittene Sichtweise
Das entscheidende Thema in dieser Debatte ist die Transidentität. Dabei geht es zunächst um die grundlegende Frage, wie Geschlecht definiert wird: biologisch, rechtlich, sozial oder über das persönliche geschlechtliche Selbsterleben. In Veröffentlichungen von Trans-Verbänden wird häufig darauf verwiesen, dass die geschlechtliche Identität unter dem Schutz des Grundgesetzes stehe, insbesondere im Zusammenhang mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Im Zentrum dieser Sichtweise steht nicht mehr allein das biologische Geschlecht, sondern das subjektive Empfinden einer Person. Genau darin liegt der Kern der politischen und gesellschaftlichen Kontroverse. Kritiker sehen darin eine weitreichende Verschiebung des Geschlechtsbegriffs: Weg von einer objektiv überprüfbaren biologischen Kategorie, hin zu einer Definition, die maßgeblich auf dem individuellen Selbstverständnis beruht.
Rechtlich hat sich die Lage in Deutschland inzwischen grundlegend verändert. Das frühere Transsexuellengesetz wurde durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt, das am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Seitdem können Personen ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag durch eine Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Die früher notwendigen gerichtlichen Verfahren und psychologischen Gutachten für die Änderung des Personenstands entfallen.
Gerade dieser Punkt sorgt weiterhin für erhebliche Kritik. Während Befürworter das Gesetz als Stärkung der persönlichen Freiheit und der Menschenwürde verstehen, warnen Kritiker vor einer Entkopplung des staatlichen Personenstands des biologischen Geschlechtes. Besonders umstritten ist die Frage, wie mit Minderjährigen umzugehen ist. Zwar gelten für Kinder und Jugendliche besondere Regelungen, dennoch bleibt die Sorge bestehen, dass gesellschaftliche Trends, Gruppendruck oder psychische Belastungen vorschnell als Ausdruck einer festen geschlechtlichen Identität gedeutet werden könnten.
Der ehemalige Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (GRÜNE), meinte, das sei der Effekt einer offener gewordenen Gesellschaft, der es Mädchen erlaube, zu ihrer gewählten Identität zu stehen. Bei einer anderen Gelegenheit meinte er, wer daran festhalte, dass es nur zwei Geschlechter gebe, mache sich der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit schuldig. Vor einiger Zeit haben ca. 120 Wissenschaftler ARD und ZDF vorgeworfen, Kinder sexualisieren zu wollen. In einigen Sendungen werde die Zweigeschlechtlichkeit infrage gestellt. Lehmann nannte die Kritik der Wissenschaftler Hetzbeitag!
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