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Alles zur
Verpackungssteuer

Was gilt in Freiburg? Was ändert sich 2027? Und welche Argumente sprechen gegen die Steuer? Fakten, Einordnung und unsere Position an einem Ort.

Redaktionsstand: 1. November 2026

Die Steuer bleibt – aber in kleinerem Umfang.

Beschlossen am 20. Oktober 2026: Zum 1. Januar 2027 wird die bisherige Verpackungssteuer durch eine auf Einwegbecher für Getränke und Eis begrenzte Steuer ersetzt. Bis zum Jahresende 2026 gilt die bisherige Regelung weiter. [1]

Bis 31. Dezember 2026

Breite Besteuerung von Einweg

Erfasst werden bestimmte Einwegverpackungen, Geschirr und Besteck für Speisen und Getränke zum unmittelbaren Verzehr. Zahlungspflichtig gegenüber der Stadt sind die Endverkäufer. Ob sie die Belastung an ihre Kunden weitergeben, ist davon zu unterscheiden. [2]

Auch Papier und Pappe sind nicht allein wegen ihres Materials steuerfrei. [3]

Ab 1. Januar 2027 · Beschlossen

Beschränkung auf Einwegbecher

Nach dem Ratsbeschluss betrifft die Steuer künftig nur noch Einwegbecher für Getränke und Eis. Andere bisher erfasste Verpackungen und Besteck entfallen aus der Besteuerung. Gleichzeitig soll die Mehrwegförderung ausgebaut werden. [1]

Unsere Bewertung: Die Entlastung ist richtig. PI-Freiburg hält eine vollständige Abschaffung weiterhin für den besseren Weg.

Einführung: 1. Januar 2026 auf Grundlage der Satzung vom 6. Mai 2025. Für konkrete Einzelfälle und die jeweils geltenden Vorgaben ist die amtliche Information der Stadt maßgeblich. [2] [4]

Was bedeutet die Steuer im Alltag?

Ein Beispiel für 2026: eine Mahlzeit in einer steuerpflichtigen Box, ein Getränk im Einwegbecher und ein steuerpflichtiges Besteckset.

BestandteilSteuer nettoSumme netto
Eine Mahlzeitbox0,50 €0,50 €
Ein Getränkebecher0,50 €1,00 €
Ein Besteckset0,20 €1,20 €

Eigene Beispielrechnung anhand der Satzung. Keine pauschale Steuer auf jede Bestellung: Entscheidend sind die tatsächlich steuerpflichtigen Teile. Bei vollständiger Weitergabe kommen gegebenenfalls unterschiedliche Umsatzsteuersätze hinzu; 1,20 € netto ist deshalb kein garantierter Endkundenaufschlag. [2] [3]

Fünf Argumente gegen die Verpackungssteuer

Die folgenden Schlussfolgerungen sind die redaktionelle Bewertung von PI-Freiburg. Die zugrunde liegenden Fakten und die Grenzen der Aussagen sind jeweils benannt.

01

Ein fester Betrag trifft kleine Käufe stärker.

50 Cent entsprechen bei einem Produktpreis von 3 Euro rund 16,7 Prozent, bei 10 Euro dagegen 5 Prozent – jeweils vor möglicher Umsatzsteuer auf die weitergereichte Steuer.

Unser Argument: Eine pauschale Stücksteuer berücksichtigt weder Einkommen noch Warenwert. Das ist ein Verteilungsargument; ein statistisch gemessener Einkommenseffekt für Freiburg wird damit nicht behauptet.

02

Der Aufwand endet nicht an der Kasse.

Betriebe müssen steuerpflichtige Verkäufe nachvollziehbar dokumentieren. Die Freiburger Hinweise verlangen geeignete Aufzeichnungen und Nachweise. [4]

Unser Argument: Zusätzliche Erfassung, Abgrenzung und Abrechnung binden Arbeitszeit. Deshalb muss die Stadt den Nutzen auch an diesem Aufwand messen. Eine pauschale Euro-Kostenzahl oder ein unbelegter Umsatzverlust wird hier nicht angesetzt.

03

Mehr Mehrweg ist noch kein umfassender Wirkungsnachweis.

Eine Untersuchung der Universität Tübingen von 2023 fand keine messbare Verringerung des Gewichts im öffentlichen Papierkorbmüll, zugleich aber eine deutliche Ausweitung des Mehrwegangebots. [5]

Unser Argument: Eine Steuer sollte an überprüfbaren Zielen gemessen werden. Die Untersuchung beweist weder allgemeine Wirkungslosigkeit noch einen fehlenden Rückgang einzelner Verpackungen; sie betrifft Tübingen und den untersuchten Zeitraum.

04

Eine Steuer schafft keine bequeme Rückgabe.

Mehrweg funktioniert ökologisch besonders gut, wenn Behälter häufig wiederverwendet werden. Die Zahl der Nutzungen ist für den Vergleich mit Einweg entscheidend. [6]

Unser Argument: Alltagstaugliche Rücknahmestellen und einfache Systeme sollten im Mittelpunkt stehen. Ein Aufpreis allein löst die praktische Frage nicht, wo ein Behälter unterwegs zurückgegeben werden kann.

05

Häufige Kurswechsel erschweren die Planung.

Auf die Einführung 2026 folgt bereits 2027 eine deutlich eingeschränkte Regelung. Diese Änderung ist amtlich beschlossen. [1]

Unser Argument: Betriebe brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für Kassen, Preise und Verpackungssysteme. Auch die neue Bechersteuer sollte sich an transparenten Kosten und einer nachprüfbaren Umweltwirkung messen lassen.

Unsere Position: Mehrweg erleichtern, Bürokratie begrenzen und Bürger sowie Betriebe entlasten – statt an einer zusätzlichen Verpackungssteuer festzuhalten.

Was Freiburg stattdessen tun sollte

Rückgabe einfacher machen

Ein dichtes Netz an Rücknahmestellen und verständliche, möglichst kompatible Systeme fördern. Auch die Stadt will zusätzliche Rückgabemöglichkeiten prüfen. [1]

Betriebe praktisch unterstützen

Beratung, gemeinsame Spüllösungen und gezielte Einstiegshilfen für Mehrweg priorisieren. Das sind unsere Vorschläge für eine Förderung mit überprüfbaren Ergebnissen.

Ergebnisse offenlegen

Verwaltungskosten, Aufwand für Betriebe, Mehrwegnutzung und tatsächliche Abfallentwicklung getrennt veröffentlichen. So lässt sich über Wirksamkeit statt über Vermutungen diskutieren.

Fragen & Antworten

Ist die Verpackungssteuer schon abgeschafft?

Nein. Stand 1. November 2026 gilt die bisherige Steuer bis zum Jahresende weiter. Für den 1. Januar 2027 ist die Beschränkung auf Einwegbecher für Getränke und Eis beschlossen. [1]

Sind kommunale Verpackungssteuern grundsätzlich rechtswidrig?

Nein. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Satzung zurück. Der Beschluss vom 27. November 2024 wurde im Januar 2025 veröffentlicht. Das ist kein Urteil über die politische Zweckmäßigkeit und keine pauschale Prüfung jeder anderen kommunalen Satzung. [7]

Ist Mehrweg immer die bessere Wahl?

Häufige Wiederverwendung ist wesentlich für die Umweltbilanz. Aus einem Mehrwegangebot allein lässt sich noch nicht ableiten, wie viele Einwegverpackungen tatsächlich vermieden werden. Ein gut genutztes System ist deshalb wichtiger als ein bloß vorhandenes. [6]

Wer muss die Steuer an die Stadt zahlen?

Nach der Freiburger Satzung sind es die Endverkäufer der betroffenen Speisen und Getränke. Eine wirtschaftliche Weitergabe über den Preis ist möglich, aber von dieser rechtlichen Zahlungspflicht zu unterscheiden. [2]

Warum nennen wir keine pauschalen Umsatzverluste?

Einzelne Erfahrungsberichte ersetzen keine belastbare Untersuchung für alle Freiburger Betriebe. Unsere Kritik stützt sich auf nachvollziehbare Belastungen, dokumentierte Pflichten und die benannten Forschungsergebnisse.

Unsere Position zum Mitnehmen

Verpackungssteuer abschaffen.

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PI-Freiburg zum Thema

Die Artikel dokumentieren den Diskussionsstand zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt; die aktuelle Einordnung steht oben.

Quellen und Grundlagen

Primärquellen für die Sachinformationen. Die mit „Unser Argument“, „Unsere Bewertung“ und „Unsere Vorschläge“ gekennzeichneten Passagen geben die Position von PI-Freiburg wieder.

  1. Stadt Freiburg: Bericht aus dem Gemeinderat vom 20. Oktober 2026 – Beschluss zur Begrenzung ab 2027 und Mehrwegoffensive.
  2. Stadt Freiburg: Verpackungssteuersatzung vom 6. Mai 2025 (PDF) – Steuergegenstand, Zahlungspflicht und Steuersätze für 2026.
  3. Stadt Freiburg: Hinweisflyer zu steuerpflichtigen Verpackungen (PDF) – Beispiele, Materialunabhängigkeit und Umsatzsteuerhinweis.
  4. Stadt Freiburg: Informationen und häufige Fragen zur Verpackungssteuer – Anwendung, Aufzeichnungen und amtlicher Überblick.
  5. Universität Tübingen: Studie zur Wirkung der Verpackungssteuer, 24. Mai 2023 – Müllgewicht und Mehrwegangebot; keine Untersuchung der Freiburger Wirkung.
  6. Bundesumweltministerium: Ökobilanz von Mehrwegbechern – Bedeutung häufiger Wiederverwendung.
  7. Bundesverfassungsgericht: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuersatzung – Pressemitteilung zum Beschluss 1 BvR 1726/23.

Redaktionsstand: 1. November 2026 · Redaktion PI-Freiburg. Zeitgebundene Angaben beziehen sich auf diesen Stand. Hinweise zu neuen Entwicklungen: Kontakt zur Redaktion.