Leider werden tatsächlich gelegentlich Verschwörungstheorien von politisch rechten Kräften verbreitet. Doch eine solche Bezeichnung passt nun wirklich nicht, wenn vom Bevölkerungsaustausch die Rede ist. Denn dieser Begriff beschreibt einen konkreten und für jeden Beobachter erkennbaren Vorgang, der sich insbesondere in Deutschland seit Jahren vollzieht. Die ursprüngliche Bevölkerung droht durch ständigen Zuzug Angehöriger fremder Völker schließlich zur Minderheit im eigenen Land zu werden. Aber in einem Kommentar in der Badischen Zeitung vom 10. 08. spricht Rebekka Wiese von einer rechtsextremen Verschwörungsthese. Sie unterstützt damit den Präsidenten des Verfassungsschutzes Haldenwang, der sich anlässlich des AfD-Parteitags in Magdeburg nicht zum ersten Mal im gleichen Sinne geäußert hat.
Ein Bevölkerungsaustausch war schon vor etlichen Jahren sogar ein Wunschziel links orientierter Politiker. Joschka Fischer, Bündnis 90/Die Grünen und zeitweise Bundesaußenminister, meinte bei einer Besprechung seines Buches „Risiko Deutschland“: Deutschland muss von außen eingehegt und von innen durch Zustrom heterogenisiert, quasi verdünnt werden. (Die Welt, 7. 2. 2005). Im gleichen Sinne sagte damals Jürgen Trittin, ebenfalls zeitweise grüner Bundesminister: Deutschland verschwindet jeden Tag immer mehr; und das finde ich einfach großartig. (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 2. 1. 2005). Gelegentlich ist von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit die Rede, wenn die fortgesetzte Zuwanderung zahlreicher Nichteuropäer abgelehnt wird. Logischerweise müsste man die Äußerungen von Fischer und Trittin im gleichen Sinne menschenfeindlich nennen, wenn der Wunsch besteht, dass der Anteil der Deutschen in unserer Bevölkerung abnimmt. Der Verfassungsschutz sieht es als problematisch an, wenn die massenhafte Einwanderung von Nichteuropäern als unerwünschte Überfremdung empfunden wird. Die Eingewanderten und ihre Nachkommen könnten dann als Bürger zweiter Klasse angesehen werden. Das muss natürlich möglichst verhindert werden. Dieses Problem soll in einem späteren Text behandelt werden. Festzuhalten ist: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, gehört zum deutschen Staatsvolk. Trotzdem gibt es auch ein deutsches Volk im ethnisch-kulturellen Sinn, zu dem nicht alle deutschen Staatsbürger gehören.
Prof. Dr. Murswiek, bis 2016 Professor für Staats- und Verwaltungrecht an der Universität Freiburg, meinte in der JUNGEN FREIHEIT vom 5. 5. 2023: Robert Habeck sagt: „Es gibt kein Volk“. Diese – vorsichtig gesagt – bizarre Meinung wird jetzt, so scheint es, vom Bundesamt für Verfassungsschutz zur verbindlichen Staatsdoktrin erklärt. Das sei auch der Hauptgrund gewesen, die Junge Alternative als gesichert extremistisch einzustufen. Murswiek war übrigens an der Universität Freiburg Nachfolger des ehemaligen Staatsrechtlers Prof. Ernst W. Böckenförde, der 13 Jahre auch als Verfassungsrichter tätig war. Böckenförde bezeichnete eine „relative Homogenität“ der Gesellschaft als eine wichtige Voraussetzung für ein gutes Funktionieren einer freiheitlichen Demokratie. Er starb 2019. Sein Grab befindet sich in Au (bei Freiburg).
Als das GG geschaffen wurde, gab es das Problem des Bevölkerungsaustauschs noch nicht. In der Präambel ist der Begriff „Deutsches Volk“ enthalten. Und in Art. 116 taucht der Begriff „Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit“ auf. Man denke auch an die vielen deutschen Spätaussiedler aus Rumänien und der ehemaligen Sowjet-Union, die (im Normalfall) Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit haben.