Am 15. Mai schrieb die Badische Zeitung einen Artikel über einen 27-jährigen Syrer, der sich dafür einsetzt, dass Menschen auch ohne deutschen oder europäischen Pass wählen dürfen.
Wir sind der glasklaren Meinung, dass nur ein deutscher Staatsbürger, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, wählen gehen darf. Das Staatsangehörigkeitsrecht darf nicht noch weiter von den Altparteien verwässert werden.
Natürlich wollen die Altparteien ein Wahlrecht für Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit, weil sie dann auf deren Stimmen bei den Wahlen setzen können.
Wenn ein Ausländer hier erfolgreich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, darf sehr wohl die Frage nach der gelungenen Integration gestellt werden.
Im Interview mit der BZ sagt Adam Yasmin, dass er in Freiburg seinen Lebensmittelpunkt hat, jedoch nichts darüber, ob er sich hier heimisch fühlt. Er spricht viel über sein Heimatland Syrien, dass er gerne syrische Gerichte kocht oder syrischen Flüchtlingen gerne helfen würde. Es hätte die Frage gestellt werden müssen, warum er sich nicht für die deutsche Staatsangehörigkeit interessiert.
Das Zugeständnis des Wahlrechts in Freiburg auch ohne deutschen Pass wäre ein echter Fortschritt, denn damit könnte man doch ein sofortiges und dauerhaftes Einreiserecht und Bleiberecht verbriefen!
Da Herr Yasmin offenbar illegal aus Syrien ausgereist ist und dort auch schon verhaftet war, sind die syrischen Behörden da wohl wenig kooperativ. Für eine deutsche Behörde beweist ein syrischer Pass (den Herr Yasmin vermutlich besitzt) noch nicht einmal, dass Herr Yasmin überhaupt existiert. Sie werden also noch eine Geburtsurkunde und womöglich einen separaten Staatsangehörigkeitsausweis verlangen. Und das muss dann noch alles „legalisiert“ werden. Das geht für Syrien derzeit nur über die Deutsche Botschaft Beirut, weil die Botschaft in Damaskus geschlossen ist.