Wird ältere Dame aus Freiburger Wohnung geschmissen, weil sie zu viel Platz hat?

Dass in Freiburg große Wohnungsnot herrscht, dürfte jedem bekannt sein. Auch dass hier Nachholbedarf besteht, was den Wohnungsbau angeht. Aber was die Stadt Freiburg mit einer älteren Dame nun machen will, ist ungeheuerlich. Denn die Stadt will eine 85-jährige Dame, die in Betzenhausen in einem Mehrfamilienhaus wohnt, zwingen, ein 27-Quadratmeter-Zimmer zu vermieten

Ihr Mann, der inzwischen verstorben ist, kaufte im Jahr 1975 eine Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung. Fünf Jahre später kaufte sie das nebenstehende Ein-Zimmer-Apartment. Dieses Zimmer nutzte der Mann als Arbeitszimmer. Die alte Frau verwendet es nun als Wasch- und Vorratsraum.

Die Stadt will nun, dass die Dame dieses Apartment vermietet. Für das städtische Baurechtsamt fällt eine nur wenige Wochen im Jahr genutzte Wohnung in die Kategorie Leerstand. Deshalb geht es dagegen vor und beruft sich dabei auf die zu Jahresbeginn in Kraft getretene ‚Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“.

Ende April bekam die Frau Post vom Baurechtsamt, in dem sie aufgeklärt wird, was es mit der Zweckentfremdungssatzung auf sich hat und dass längerer Leerstand nicht geduldet wird. „Wir fordern Sie daher auf, den Wohnraum beispielsweise zu vermieten“, heißt es im Schreiben vom Baurechtsamt. Rathaussprecherin Martina Schickle bestätigt, dass wegen des Apartments ein sogenanntes Zweckentfremdungsverfahren läuft.

Die Dame hat gegen diese dubiose Machenschaft der Stadt Freiburg einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

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