– Was taugen „Brandmauern“, wenn es im eigenen Haus brennt?
– Wer könnte mit wem koalieren, oder wählen bis es allen passt?
Am 1. September 1939 überfiel die deutsche Wehrmacht unser Nachbarland Polen. Hitler tat dies, obwohl Frankreich, Großbritannien, Griechenland und Rumänien zuvor in einem Bestands-pakt eine Garantieerklärung für Polen abgegeben hatten. Schon damals also nutzte eine „Brand-mauer“ nichts; der Zweite Weltkrieg wurde durch diese nicht verhindert, denn zwei Tage nach dem Überfall wurde dem Dritten Reich der Krieg erklärt. Am Ende brannte die ganze Hütte Eu-ropa – trotz der Brandmauer.
Am 1. September 2024 wählte Thüringen und Sachsen ihren Landtag. Alle Parteien, die sich selbstherrlich als einzig demokratische Parteien ausgeben, errichteten ebenfalls eine Brand-mauer – gegen eine Partei, die nicht einfach mit dem Parteinamen genannt wird, sondern inzwi-schen obligatorisch mit dem Zusatz „gesichert rechtsextremistisch“ und „faschistisch“. Wenn aber beide Eigenschaften wirklich zuträfen – warum ist die Partei dann nicht verboten? Und wer nimmt solche Titulierungen noch ernst in einem Land, wo sachliche, quellengestützte Korankritik, wie ich sie publizistisch vortrug, als „Volksverhetzung“ verunglimpft wird?
Lichterloh in Flammen
Nun wurde die AfD in Thüringen mit Abstand zur stärksten Partei gewählt, in Sachsen liegt sie fast gleichauf mit der CDU. Nicht etwa zwei Tage später, sondern noch am Wahlabend erklärten die Minderheitsparteien dieser AfD den Krieg respektive sie verkündeten trotzig, die “Brand-mauer” werde bleiben – basta. Die Altparteien merken nicht einmal, wie sehr ihre eigenen Hüt-ten brennt, und nicht die des Nachbarn. Immerhin: Gottseidank brennt diesmal nicht ganz Europa wie 1939, sondern es steht nur das Haus des etablierten Parteienkartells lichterloh in Flammen. Das lässt hoffen.
Als Hitler vom Reichspräsidenten zum Kanzler ernannt wurde – übrigens auf Wunsch der Wirt-schaftsmächtigen –, war es mit freien Wahlen anschließend für 16 Jahre aus. Heute könnte genau das Gegenteil eintreten: Wird die stärkste Partei – nun faktische Volks- und Arbeiterpartei – von den Wahlverlierern ausgebootet und die Bildung einer beständigen Regierung weiter verhindert, könnte seitens der „deutschen“ Ursula von der Leyen die Aufforderung aus Brüssel kommen, auch diese Wahl müsse “rückgängig gemacht” und wiederholt werden“ – wie es sich Kanzlerin Merkel einst anmaßte. Oder wird Ostdeutschland von Brüssel demnächst die Freundschaft auf-gekündigt und zu seine Bürger zu Aussätzigen erklärt, so wie die EU dies bereits mit Ungarn, Slo-wenien und Italien versuchte?
Bewährungsstrafe der Restparteien von fünf Jahren
Beunruhigend aus Sicht des Altparteienkartells: Wäre die AfD wirklich so, wie man ihr nachsagt, dann wäre ihr zuzutrauen, es den anderen Parteien mit gleicher Münze heimzuzahlen, wenn sie dereinst mitregiert. Würde sie die politischen Gegner dann ebenso demütigen oder sich gar we-gen all der bisherigen Ausfälligkeiten gegen die AfD an ihnen rächen: Dann Gnade Gott diesem Land.
Wäre es eigentlich so unanständig, sich folgendes vorzustellen: Die CDU schleift die Brandmauer und koaliert mit der AfD – wobei die Ministerposten nicht genau nach dem Wahlergebnis aufge-teilt werden, sondern die CDU eine knappe Mehrheit an Ministerinnen und Ministern behält. Dann könnte sich die AfD so in der Praxis bewähren und zeigen, dass sie eben nicht „extremis-tisch“ ist. Das gleiche gilt übrigens für das Bündnis Wagenknecht in der Opposition und für die Restparteien, welche die Wähler zu einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren verurteilt haben. Abwegig? Vielleicht – aber man wird doch wohl noch träumen dürfen! Wird die stärkste Partei aber weiterhin außen vor gehalten, ist es unschwer zu prophezeien, dass die AfD das nächste mal 40 Prozent oder mehr einfährt.
Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz erstellt; zuerst hier https://ansage.org/1-september-1939-und-2024-wehe-den-besiegten/ erschiene