OLG Karlsruhe kippt Freisprüche gegen Freiburger „Klimaaktivisten“

In Freiburg kommt es des Öfteren vor, dass sogenannte „Klimaktivisten“ sich auf die Straße kleben, sehr zum Zorn der Autofahrer, die rechtzeitig zu ihrem Arbeitsplatz fahren müssen. So kam es z.B. am 22. November 2022 zu einer Sitzblockade in Freiburg. Deswegen befassen sich auch viele Gerichte mit diesen kriminellen Damen und Herren, so auch im Sommer 2023, als das Freiburger Amtsgericht zwei „Aktivistinnen“ freisprach. Leider war die Freiburger Justiz sehr gnädig und sprach diese zwei Damen frei.

Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin eine sogenannte Sprungrevision (eine Sprungrevision liegt vor, wenn das Rechtsmittel der Revision direkt gegen erstinstanzliche Entscheidungen der unteren Gerichte eingelegt wird. Mit ihr wird die zweite Instanz übersprungen).

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe wurde nun die Revision verhandelt. Das OLG kippte die beiden Freisprüche, und die Fälle wurden nun wieder an das Freiburger Amtsgericht zurücküberwiesen, das sie nun erneut verhandeln muss.

Es wäre sehr wichtig, wenn das Amtsgericht in der Revision ein hartes Urteil gegen diese kriminellen Akteure verkünden würde, um diesem Unfug Einhalt zu gebieten. Denn ohne ein hartes Urteil gibt es noch weitere „Aktivisten“, die Straßenblockaden errichten könnten, was potenzielle Täter nicht abschreckt.

Die Vereinigung „Letzte Generation“ verlangt zum Beispiel auf ihrer Internetpräsenz zur Verringerung des CO2-Ausstoßes ein Tempolimit auf Autobahnen von 100 Kilometern pro Stunde sowie ein Neun-Euro-Ticket.

Quelle:

https://www.badische-zeitung.de/erneut-hebt-das-olg-karlsruhe-zwei-freisprueche-fuer-zwei-freiburger-klimakleberinnen-auf

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