Der Staat sucht die Machtprobe mit den Bürgern

– Staatsanwälte und Strafgerichte assistieren ihnen dabei

– Kritiker trifft erbarmungslos die „volle Härte des Gesetzes“

– … im Reichstag unter der Inschrift „Dem deutschen Volke“

Die letzte Woche war exemplarisch für die Großoffensive des Staates gegen unliebsame Bürger. Am Montag traf meine Vorladung zur Hauptverhandlung zum Strafprozess ein. Wie ich bereits vor Wochen hier auf Ansage! schrieb, wurde ich – vermutlich aus dem Ellwanger Umfeld des islamisch-türkischen Moscheevereins DiTiB – angezeigt, im Oktober 2019 einen Artikel mit dem Titel „Warum gewalttätig gewordene Muslime oft als unzurechnungsfähig gelten” publiziert zu haben. Darin hatte ich geschrieben, dass die Nachfolger Muhammads keine Schwerter mehr tragen, sondern Messer. Und notfalls auch ihre Beine einsetzen, wenn sie auf Ungläubige losge-hen.

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Anlass war eine entsprechende Tat mit späterer Todesfolge gegen einen Rentner in Offenburg gewesen. Wenige Monate zuvor erstach ein Muslim, ebenfalls in Offenburg, einen Arzt in seiner Praxis; die verletzte Sprechstundenhilfe überlebte. Solches geschieht in Deutschland zwar fast täglich, wie die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt; weil es diesmal aber in meinem ehemaligen Arbeitsort passierte, ging es mir besonders „an die Nieren“. Aber anscheinend haben wir Einhei-mische solches kommentarlos hinzunehmen; wir sollen uns nicht aufregen, nichts Negatives äu-ßern und erst recht nicht das Geschehene beschreiben. Jedenfalls erhielt ich einen Strafbefehl über 90 Tagessätze – mit einem mehr würde ich als vorbestraft gelten. Dagegen erhob ich einen achtseitig begründeten Einspruch, dem leider nicht stattgegeben wurde. Stattdessen fiel die Vor-ladung zum Strafprozess prompt auf den 17. Juni, den 71. Jahrestag des 1953er-Volksaufstandes in der DDR, die acht Jahre später dann die Freiheit der Ostdeutschen mit der Mauer ein-schränkte. Heute zieht der (westdeutsche) Staat wieder neue Mauern hoch gegen alle in West und Ost, die als kritisch auffallen.

Im Osten unserer Republik wurde letzte Woche ein Politiker verurteilt, der „Alles für unsere Hei-mat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ geben wollte. Letzteres geht natürlich gar nicht. Für Mitmenschen vor Ort und im eigenen Land darf man sich engagieren; aber für Deutschland?!? Obwohl: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Ist diese Eidesformel für Regierungsmitglieder nicht quasi die Langfas-sung von „Alles für Deutschland“? Nein: Dem linksradikalen Flügel der Nationalsozialisten, der SA, wird das Urheberrecht dieser Losung zugesprochen. Und denjenigen, denen dieser eigentlich unverfängliche Satz über die Lippen kommt, drohen die Staatsanwälte und willfährige Richter mit hohen Geldstrafen oder Gefängnis – und verhängen die Strafen auch noch. Das Reden und Schreiben in diesem Land erinnert so langsam an die Benutzung unserer Straßen: Dort lauern nicht nur überall Schlaglöcher, sondern auch unzählige Radarfallen, in die man tappen kann. Im Sprachverkehr lauert überall die Sprachpolizei. Über 6.000 Mal wurde letztes Jahr mit der Keule „Volksverhetzung“ zugeschlagen – und 237.784 mal wegen Beleidigung. Die verhängten Strafen sind, neben den ausufernden Steuern, eine Goldgrube für den Staat.

So auch diese Woche: In Reutlingen wurde letzte Woche der pensionierte Richter Werner Hein-rich, 79, wegen Beleidigung des Ministers für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck zu ei-ner Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht verhängte eine Strafe von satten 7.800 Euro (sechzig Tagessätze) gegen Heinrich, nachdem er Habeck auf Facebook mehrfach als “Vollidioten” be-zeichnet hatte. Der verurteilte Ex-Richter hatte darin einen Akt der freien Meinungsäußerung ge-sehen, doch das Gericht bewertete seine Aussage als böswillige Verächtlichmachung – immerhin nicht als Geheimnisverrat. Klüger wäre es vielleicht gewesen, beschwichtigend zu schreiben:

„Habeck ist kein Halbidiot“. Aber Spaß beiseite: Die Staatsanwaltschaft schien den verunglimpf-ten Habeck ebenfalls nicht sonderlich zu mögen, denn sie beantragte ein Strafmaß von lediglich 60 Tagessätzen. In meinem Fall, wo es um Muslime mit Gewaltpotenzial geht, die ich nicht mag, sind es 90 Tagessätze! Muslime scheinen in der Justiz mehr und bessere „Schutzengel“ zu haben als sogar Habeck & Co…

Wer nicht nur still arbeitet und seine Steuern zahlt, sondern äußert, was ihm in diesem Land nicht passt, läuft zunehmend Gefahr, den Strafgerichten ausgeliefert zu werden. Will er unge-schoren davonkommen, muss er sich im Labyrinth des Sagbaren auskennen. Ein Gastwirt aus der Ex-DDR berichtete mir letzte Woche, dass es auch damals schon so war; man musste höllisch aufpassen was und wie man etwas sagte. Noch gefährlicher ist es natürlich für uns Journalisten, weil wir nicht nur von wenigen gehört, sondern unsere Veröffentlichungen von sehr vielen gele-sen werden. Deshalb wäre es auch zur Entlastung der Justiz hilfreich, eine Liste an die Hand zu bekommen, welche Wort- und Buchstabenkombinationen oder Symbole verboten sind. Viel-leicht ja auch “Guten Morgen” oder “Guten Appetit”, weil das Hitler oft wünschte? Doch halt, das das gibt es ja bereits: Zum Beispiel vom so genannten Verfassungsschutz. Dessen Auflis-tung umfasst immerhin 84 Seiten; doch, welch Wunder: “Alles für Deutschland” fehlt darin. Zum Linksextremismus findet sich allerdings nichts Vergleichbares. Antifa & Co dürfen an-scheinend alles sagen und tun. Das gilt auch für ihre Flagge, die die Reichsfarben Schwarz-Weiß-Rot verwenden, ganz so, wie es Hitler mit seiner Hakenkreuzflagge tat. Und auch Muslime scheinen Narrenfreiheit zu haben: Strenggläubige dürfen ungestraft die Abschaffung der Bundes-republik und stattdessen ein Kalifat fordern.

Anscheinend ist nicht entscheidend, was gesagt und gefordert wird, sondern von wem. Und hier-bei herrscht pure Willkür durch die Obrigkeit. Statt die Liste der Verbote zu erweitern, wäre es allerdings doch einfacher und sinnvoller, die Verbieter zu verbieten! Was auch für meine Straf-sache gilt. Warum durfte ich nicht schreiben, dass strenggläubige Nachfolger Muhammads statt dem Koran folgend nicht mehr das Schwert einsetzen, sondern Messer und Anderes, um unter ihren „Allahu akbar“-Rufen das mörderische Handwerk auszuführen, das ihnen angeblich ir-gendwelche Stimmen eingeben? Sogar Wikipedia schreibt: „Neben der Bedeutung im Gebet wird der Ausdruck als Kriegsruf verwendet. Auch heute wird er von Armeen und islamistischen Mili-zen und Terroristen verwendet.“

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz erstellt; zuerst erschienen bei https://ansage.org/

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