Die Wirren des Strafbefehls gegen mich – Teil II

Von: Albrecht Künstle

– Nach der erfolgten Akteneinsicht noch mehr Verwirrung

– Anzeige aus Ellwangen, dort gibt es eine DiTiB-Moschee

– Die Odyssee einer Strafsache in unserem Deutschland

Letzte Woche nahm ich zum ergangenen Strafbefehl Akteneinsicht. Ein weniger entscheidender Punkt vorweg: Der Strafbefehl lautet zwar auf „nur“ 3.600 Euro, aber die 90 Tagessätze sind anscheinend jene Höhe, bei deren Überschreitung man als vorbestraft gilt. Für die Leser hier der Werdegang einer solchen Strafsache, damit sie sich darauf einstellen können, was auf sie zukommt. Denn Faesers Offensive zur „Demokratieförderung“ (hatten wir denn noch keine Demokratie?) wird noch für viele Heulen und Zähneknirschen auslösen. Die Anzeige erfolgte vermutlich doch nicht von der verdächtigten Amadeu-Antonio-Stiftung, die sich mit solchen Anzeigen hervortut und dafür aus Steuermitteln unterstützt wird. In der Akte taucht nur ein Amadeus-Verlag auf. Die Anzeige wurde aber in Ellwangen aufgegeben.

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In diesem Ellwangen steht eine Bilal-i Habeschi Moschee (Bilal-i Habeşi Camii), die der DİTİB angegliedert ist.  Bilāl ibn Rabāh al-Habaschī  wäre für unsere Justiz kein unbeschriebenes Blatt: „In der Schlacht von Badr tötete er seinen Rivalen und ehemaligen Patron Umayya ibn Chalaf und dessen Sohn. Auch an anderen Schlachten – Uhud, Grabenschlacht – hat er teilgenommen.“ Man sollte den Link anschauen! Auf einen solchen Moschee-Namen sollte eine Stadt weniger stolz sein, dürfte man meinen. Trotzdem hofieren viele Nicht-Muslime und Islam-Gönner die türkische Islamgemeinde des DiTiB, mit dem wir schon im benachbarten Lahr Scherereien hatten. In der Enzyklopädie des Islam wird der „Mordskerl“ jedoch romantisch beschrieben. Die Strafanzeige und der Strafbefehl gegen mich ist weniger romantisch.

Wie entwickelt sich nun ein so erhaltener Strafbefehl? Am Beginn steht eine Strafanzeige, die inzwischen inflationär zugenommen haben. Diese wurde an die Kripo Waiblingen weitergereicht. Über die „Zentrale Meldestelle für strafbare Handlungen im Internet (ZMI) beim BKA“ („Ordnung muss sein“) wurde von der Staatsanwaltschaft Ellwangen ermittelt, dass „ein Anfangsverdacht einer Strafbarkeit wegen Volksverhetzung vorliegt“ – nicht vorliegen könnte, obwohl nur ein Anfangsverdacht gegeben ist.

Die „Ermittlungen zum Autor“ durch die Beamten führten zu einem weiteren Artikel von mir auf der Webseite „die Unbestechlichen“ mit dem Titel, „Pipelinesabotage: Traute man der Ukraine nicht zu?“ Die „Abfrage polizeilicher Meldesysteme“ ergab für die Fährtensucher, dass es sich aufgrund der „gleichen Wohnadresse um dieselbe Person handeln könnte“. Na sowas. Dann war noch ein DVV-Meldeportal tätig, das Auskunft bei meiner Wohngemeinde einholte und mich damit als potenziellen Straftäter anschwärzte. Und für jede Ermittlung wurde ein separates Aktenzeichen vergeben. Dann stießen die Ermittler auf einen weiteren Artikel auf meiner eigenen Webseite Die-andere-Sicht,Kriegerischer Islam: Ist nach dem Ramadan wieder alles in Butter?

Alsdann schaltete Ellwangen die Staatsanwaltschaft Freiburg ein, die wiederum ein anderes Aktenzeichen anlegte und  die „Durchführung einer BS Vernehmung“ anordnete. Diese erfolgte dann am 12. 07.2023 durch zwei Polizeibeamte. Sie fertigten ein dreiseitiges Protokoll der Vernehmung, zu der ich einen großen Aktenkoffer Literatur zum Koran mitbrachte. Auf die Suggestivfrage der Verhörer nach der „feindlichen Einstellung gegenüber muslimischen Menschen“ antwortete ich, „Nein, eine korankritische, aber keine muslimfeindliche.“ Trotzdem erdreistete sich die PKAin (Polizeikommissaranwärterin) in ihrem „Vermerk über Vernehmung“ zu schreiben, „Er räumte im Rahmen der Vernehmung ein, die muslimfeindlichen Äußerungen verfasst zu haben …“. Nein, ich verwahrte mich gegen die Bezichtigung der Muslimfeindlichkeit.

Das eingeschaltete Bundeskriminalamt ermittelte zuerst gegen den Betreiber „Die Unbestechlichen“ und ging namentlich gegen den Anbieter vor. Doch sie kam nicht weiter. Die EU stellt zwar eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, aber das BKA sah sich nicht verpflichtet, diese zu nutzen. Der Dienstanbieter hatte sich ohnehin abgesichert und war für den Inhalt der Beiträge nicht verantwortlich. Die Ermittlungen durch das BKA wurden deshalb eingestellt. Nicht aber gegen mich. Nun zum angegriffenen Artikel.

Als Titel lautete die Frage: „Warum gewalttätig gewordene Muslime oft als unzurechnungsfähig  gelten“. Also oft, nicht immer, und nicht als Behauptung, sondern dass sie als unzurechnungsfähig gelten, nicht sind. Das sind auch die geläufigen Feststellung von Psychologen, denen die Gerichte meist folgen. Die Gewalttaten könne den Beschuldigten wegen eine attestierten Schuldunfähigkeit nicht angelastet werden, so der offizielle Jargon. Mein Artikel war voll von Hinweisen, dass nur jene Muslime zu einem Problem würden, die den Koran zu wörtlich nehmen. Dieser ist an zehn Stellen erwähnt und an einer Stelle des Artikels ist wörtlich nachzulesen:

„Weil dieses Schema (Schuldunfähigkeit) nur allzu bekannt ist, stellt sich Frage, warum so auffallend viele muslimische Täter angeblich geisteskrank sein sollen. Schließlich sind Muslime keine Rasse, die Geisteskrankheit als Merkmal hätten. Nein, die Lösung des Phänomens liegt woanders – im Koran! Das soll Hass und Hetze sein? Und daraus soll mir ein Strick gedreht werden? Das ist so abstrus wie wenn man erklärte, dass Blitze wegen ihrer Millionen Volt und Ampere gefährlich sind, und daraus eine Blitzfeindlichkeit konstruiert. Oder wenn man der Regierung Unfähigkeit vorwirft und daraus eine Staatsfeindlichkeit gemacht wird.

Was mir letztlich angelastet wird: Ich habe in dem Artikel „billigend in Kauf genommen“ zu schreiben, dass die „Nachfolger Muhammads keine Schwerter mehr tragen, sondern Messer und auch Beine einsetzen wie im konkreten Fall des getöteten Rentners“. Ist denn jemand etwas anderes, der bei der Tat Allahu Akbar schreit, den Allah des Propheten – der mit Gott nichts zu tun hat? Hat der Täter mangels Messer nicht die Beine benutzt? Ist der Rentner etwa nicht tot? Doch, alles trifft zu. Trotzdem soll das Volksverhetzung sein? Machen denn inzwischen Muslime alleine das „Volk“ aus, der Rest der Bevölkerung ist kein Volk mehr? Ich verhetzte das Volk nicht, sondern beklagte nur die Tötung und deren Umstände.

Wie geht es nun weiter? Der zur Fristwahrung eingelegte Einspruch muss nun begründet werden, was mir als Koran- und Islamkenner nicht schwerfällt. Dabei werde ich auch einen anderen Fall erwähnen, als ein halbes Jahr vor der Verfassung meines Artikels das Gericht im gleichen Offenburg einen Arzt-Mörder freisprechen musste, weil er nicht schuldfähig gewesen sei, als der Asylbewerber aus Dschibuti seinen Arzt in der Praxis mit mindestens 20 Messerstichen  tötete. Immerhin war das Gericht überzeugt, dass es der Angeklagte war. Ja wer denn sonst? Die Arzthelferin wurde doch ebenfalls schwer verletzt. Hat sie sich beim Erstechen des Chefs nur ungeschickt angestellt? Beim Trauerzug für das Messer-Opfer fanden sich nur 300 Menschen ein. Mehr trauten sich nicht, weil öffentliche Trauerbekundungen für Nicht-deutsche Opfer von Muslimen erfahrungsgemäß als „islamophob“ gebrandmarkt werden. „Baden online“ stellte pflichtgemäß (?) heraus, dass unter den 300 ein Güllü Erdem war. Na denn, ein Arzt weniger schmerzt.

Ich bin zuversichtlich, weil meine akribische Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) das Problem auch quantifizieren kann. Doch darum gehe es gar nicht, so eine Prozessbeobachterin. Ich solle so hoch bestraft werden, „um tausend Andere zu erziehen“ damit sie den Mund halten. Ich solle den Strafbefehl zahlen wurde mir geraten, weil ich einen längeren Prozess gesundheitlich nicht durchstehen würde. Ich wäre tatsächlich nicht der Erste, der einen solchen Strafprozesses nicht verkraftete und starb. Doch fast alle anderen Leser ermuntern mich, meinem Markennamen alle Ehre zu machen.

Für den Fall, dass mein Einspruch abgelehnt wird und es zu einem Prozess kommt, hat mir ein muslimischer Islamwissenschaftler seinen Beistand angeboten. Auch er mahnt in seinen Büchern, den Koran nicht beim Wort zu nehmen. Wofür er von strenggläubigen Muslimen angefeindet wird. Aber sie trauten sich noch nicht, diesen prominenten Muslim vor den Kadi zu ziehen, wie sie es mit mir tun.

Ob die zuständige Richterin den Mut aufbringen wird, den Strafbefehl der Staatsanwältin zurückzuweisen? Vielleicht geschehen doch noch Wunder. Was auffällt: zumindest in meinem Fall ist die Justiz von Frauen dominiert. Opfer sind mehr Männer als Frauen – was in meinem Fall hoffentlich nicht zutreffen möge.

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt

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