Korankritiker wegen Volksverhetzung verurteilt 

– Ein Artikel aus dem Jahr 2019 wurde ihm zum Verhängnis 

– Was er damals anprangerte, wurde zur traurigen Tagespraxis 

– Was damals Unrecht war, kann heute nicht Recht sein? 

Dem Islam wird der grüne Teppich ausgerollt“, lautete der Titel meines letzten Artikels hier auf Ansage!. Es ging darum, dass der oberste Schützer des Grundgesetzes, Thomas Haldenwang, das Kalifat für eine “denkbare Staatsform” hielt. Die größte Gefahr, so der Verfassungsschutzpräsident weiter, gehe nicht vom Islamismus aus, sondern „von rechts“. In meinem Beitrag stellte ich den Lesern und mir selbst die Frage, was das für meinen Strafprozess bedeuten würde, die vorgestern, am 3. Juli, stattfand. Jetzt wissen wir es: Auch die deutsche Strafjustiz scheint Schutzherrin koranisch motivierter Gewalt zu sein. Jedenfalls sollte ein Leser meiner Artikel Recht behalten, dass ich gegen junge Juristinnen keine Chance haben würde. Genau so kam es nämlich. 

Nochmals kurz zur Vorgeschichte: Wegen eines Artikels aus dem Jahr 2019, in dem ich beklagte, dass islamische Gewalttäter bei der Wahl ihrer Mittel nicht wählerisch seien, erhielt ich eine Strafanzeige wegen „Volksverhetzung“. Im konkreten Fall hatte ein Muslim einen Rentner halb totgetreten, der später seinen Verletzungen erlag. Auf dem Weg zum Tatort im Zug hatte der Täter quasi  „vorgeglüht”, indem er mehrfach „Allahu Akbar“ ausstieß. Dasselbe „Allahu Akbar“ war auch einige Monate zuvor der Schlachtruf eines Gesinnungsgenossen gewesen, der ebenfalls in Offenburg einen Arzt in seiner Praxis erstach und dessen Mitarbeiterin schwer verletzte. Mir hatten diese Gräueltaten besonders zugesetzt, weil Offenburg einst einmal mein Arbeitsort war. Aber anscheinend darf man sich über diesen täglichen Terror nicht öffentlich aufregen, sondern nur tief durchatmen. 

Denn am 3. Juli wurde ich – man fasst es nicht – ernsthaft zu 4.500 Euro Strafe (90 Tagesätze) verurteilt. Die junge Richterin war ebenso wie die noch jüngere Staatsanwältin der Auffassung, dass der Straftatbestand wegen „Volksverhetzung“ vorliege. Vergebens hatte ich in der Verhandlung versucht, wie vor schon in der achtseitigen Begründung meines Einspruchs auf den Strafbefehl, dass selbstverständlich nicht alle Muslime von Geburt ein Problem seien, sondern dann zum Problem werden, wenn sie den Koran zu oft gelesen und auch problematische Suren verinnerlicht hätten. Auf die Frage, wen ich mit „strenggläubige Muslime“ meinen würde, antwortete ich: Jene, die die Gewaltaufrufe im Koran als praktische Handlungsanleitung verstehen würden. Dabei legte ich meine Hand auf vier mitgebrachte Koranausgaben und hob auf die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit ab, die es sehr wohl gestattet, den Koran als Ursache für das Problem des gewalttätigen Islamismus zu sehen. 

Mein Anwalt stellte den beiden Damen die Frage, ob sie mich Angeklagten in letzter Konsequenz wirklich zu drei Monaten Gefängnis verurteilen würden, wenn ich die Strafe nicht zahlen würde, während der Täter und andere Mörder in der Regel Vollpension in einer Psychiatrie genießen. Vergebens; auch die Bemühung höchstrichterlicher Rechtsprechung zur garantierten Meinungsfreiheit half nichts. Mein Anwalt nahm als Beispiel das Wahlplakat einer Partei, auf dem etwa der Satz zu lesen war: “Migration tötet“.  Diesen hatte das Bundesverwaltungsgericht als Meinungsfreiheit durchgehen gelassen. Ebenso hätte man heranziehen können, dass nach einem Gerichtsurteil auch der Slogan “AfDler töten” nicht strafbar sei. Doch das Volksverhetzungs-Fallbeil senkte sich trotzdem – so, wie einst Herrscher über Volk und Recht mit dem Daumen nach unten zeigten. 

Dieser kafkaeske Prozess findet in einer Zeit statt, in der pausenlos und wohlbegründet vor einem um sich greifenden Islamismus gewarnt wird. Einer Zeit, in der 60 Messerangriffe jeden Tag stattfinden und in der man nicht mehr nachkommt zu berichten, wo und wie diese im Einzelnen geschehen – was mit Meldungen à la “ein Messer hier, ein Messer dort” über die letzten Tage hinreichend dokumentiert wird. Doch die Richterin hielt es wohl mit einem gewissen Marinerichter Hans Filbinger, der einst zu seiner Verteidigung meinte: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“. Filbinger wollte damit sein Verhalten von 1945 rechtfertigen, als er noch kurz vor Kriegsende Marinesoldaten als Militärrichter zum Tod verurteilt hatte, nachdem diese in Ungnade gefallen waren. Ähnlich schien es in meinem Fall die Strafrichterin zu halten, die sinngemäß meinte: Wenn mein Artikel vor fünf Jahren als Volksverhetzung anzusehen gewesen wäre, müsse er auch heute so eingestuft werden. Inhaltlich hatte ich mit meiner damaligen Veröffentlichung sogar nachweislich Recht behalten – denn die islamisch motivierten Gewalttaten finden inzwischen geradezu inflationär statt. 

Einige der wenigen Zuhörer des „kurzen Prozesses“ – er dauerte keine Stunde – erlebten so etwas zum ersten Mal – und sie wunderten sich über unseren wachsamen Staat. Bereits am Eingang wurden alle Vorgeladenen und Besucher von drei bewaffneten Polizisten durchsucht (eine Polizistin für die Visitation der Besucherinnen war übrigens nicht darunter). Selbst benutzte Taschentücher waren herauszulegen und Handtaschen wurden akribisch durchsucht. Meine mitgebrachten Koranausgaben wurden nicht nur in die Hand genommen (wohl um zu sehen, ob vielleicht Sprengstoff zwischen einem Einband sein könnte), sondern auch misstrauisch durchgeblättert. Wie gut, dass dabei kein Exemplar auf den Boden fiel! Denn genau das hätte dem renommierten Korankritiker Michael Stürzenberger einmal um ein Haar ein halbes Todesurteil eingebracht. 

Wenn du vor Gericht ziehst, erhältst du ein Urteil“, heißt es. Dieses Urteil muss nicht unbedingt Recht sein. Wenn du aber nicht vor Gericht ziehst, hast Du schon verloren, indem du ins Gefängnis wanderst, sofern du die Strafzahlung verweigerst. Mein Rechtsanwalt – ein Linksanwalt ist er jedenfalls nicht – hat bereits im Plädoyer angekündigt, im Fall einer Verurteilung Rechtsmittel einzulegen. So wird es nun auch geschehen. Das alles geht natürlich psychisch nicht spurlos an einem vorüber. 

Eigentlich müsste ich ein schlechtes Gewissen haben, da ich mit meiner bereits angekündigten Berufung und gegebenenfalls dann auch Revision die überforderte Justiz weiter belaste und so dazu beitrage, wirkliche Straftäter wegen Verfristung ihrer Strafverfolgung unbeschadet davonkommen. Von diesen geht jedoch, im Gegensatz zu mir, erhebliche Gefahren für unsere Gesellschaft aus. Doch das muss die Staatsanwaltschaft mit ihrem Gewissen ausmachen. Sie muss wissen, welche Prioritäten sie hier setzt. 

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt; zuerst erschienen bei https://ansage.org/  

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