Mutieren Amtsgerichte zu Strafgerichtshöfen?

Von: Albrecht Künstle

– Nach meiner Verurteilung wg. angeblicher „Volksverhetzung“

– Nun verurteilte das Amtsgericht Lahr einen Unbescholtenen

– Einer Schulklasse wurde vermittelt, was ein „Starker Staat“ ist

Wie hier auf Ansage! bereits berichtet, verurteilte mich das Amtsgericht Kenzingen am 3. Juli 2024 zu drei Monaten Gefängnis oder 4.500 Euro Strafe aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Anschuldigung einer angeblichen „Volksverhetzung“ nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch. Es ging dabei um einen Artikel aus dem Jahr 2019, in dem ich wiederholte Tötungen durch Muslime im nahen Offenburg beklagt hatte. Anzeigt wurde ich in Erlangen (vermutlich aus dem Umfeld einer dortigen Großmoschee), angeklagt durch eine junge Staatsanwältin und abgeurteilt durch eine ebenfalls junge Richterin. Gegen das offensichtliche und eklatante Fehlurteil wurden Rechts-mittel eingelegt.

Auf Ermutigung meines Anwalts verlangte ich Auskunft vom Bundesamt für Verfassungsschutz, ob und was dort gegen mich vorliege und aus welchem Grund. Diesen sahen die „Verfassungsschützer“ alleine schon darin, dass ich Internetjournalist bin und der WerteUnion des Ex-Bundesverfassungschefs Hans-Georg Maaßen nahestehe (man muss sich das vorstellen, zeigt es doch, wohin wir in unserem Überwachungsstaat inzwischen gekommen sind). Das Ergebnis der „Schnüffler vom Dienst“: Unter dem Suchbegriff “Albrecht Künstle” stößt man auf einige Zigtau-send Quellen. Aber immerhin, wie gnädig: nach Sichtung von 1.000 Zeitungs- und Internetartikeln und anderem Quellen wurde die Profi-Suche des Bundesamtes nach verfassungswidrigen Inhal-ten abgebrochen und mir quasi der „Persilschein“ erteilt. Doch Bundesinnenministerin Nancy Fa-eser genügt dies nicht: Sie will auch verfassungstreuen Bürgern das Leben schwer machen mit dem Schwert des Strafgesetzbuches – und erreichen, dass die Politik und Justiz gegen uns, sogar “unterhalb der Strafbarkeitsschwelle”, tätig wird, wie sie öffentlich kundtat. Und das geschieht tagtäglich – nun sogar mit der neuen Meldestellen „REspect“, an deren Spitze der Islamwissen-schaftler Ahmed Haykel Gaafar gesetzt wurde.

Warnung vor dem neuen Totalitarismus

Ein weiteres Opfer dieser zunehmend Gesinnungsschnüffelei stand nun diese Woche, am 15. Ok-tober, vor dem Amtsgericht Lahr: Ein zuvor polizeilich völlig unauffälliger Rentner sah sich dort mit einer kafkaesken Anklage konfrontiert. Weil eine Staatsanwältin hier den Fall wohl nicht selbst anklagen wollte, verlas eine Rechtsreferendarin an ihrer Stelle die Fremdtext-Anklage: Der Senior habe auf Facebook ein historisches Foto weitergeleitet, auf dem Kinder zu sehen waren, die kleine Hakenkreuz-Fähnchen schwenkten. Darunter war in großen Lettern zu lesen, wie es 1933 anfing: „Es wurden Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet. Andersdenkende verraten, Bürger diffamiert.“ Die Botschaft des lebenserfahrenen Mannes war also erkennbar die Warnung vor einem neuen Totalitarismus, wie es der Nationalsozialismus war, ganz im Sinne des oft zu hörenden “Wehret den Anfängen!”.

Doch aus Sicht des auch hier katastrophal fehlurteilenden Lahrer Amtsrichter sind solche Warnungen anscheinend nicht geboten und verdienen eine strafrechtliche Würdigung. Denn der Richtende verstand die Botschaft “zeitpolitisch”; interessant, denn der Text enthielt gar keine aktuelle Nachricht, im Text standen lediglich die bekannten Eigenheiten der Nazi-Diktatur. Nun

ja, der Richter kommt aus Freiburg, hat an der Uni Berlin studiert, dort „Recht“ gelernt und so offenkundig eine bestimmte DNA eingesaugt. Sicher hätte der Angeklagte seinen Text auch ohne das Bildchen mit den Hakenkreuzchen posten können (es soll an dieser Stelle nicht dokumentiert werden, um eine weitere Strafverfolgung zu vermeiden).

“Ein politisches und grundrechtsfeindliches Urteil”

Dass hingegen “Stern” und “Spiegel” – Publikationen mit der “rechten” (also linken) Gesinnung, Hakenkreuze wiederholt sogar auf der Titelseite abdruckten, focht den Richter nicht an. Er war sich nicht einmal zu schade, in der mündlichen Urteilsbegründung anzumerken, dass diese dann im Blattinneren „klarer erklärt“ würden. Die dürfen das, meinte somit also der junge Richter, der den Angeklagten trotz ansonsten unangreifbarer Verhandlungsführung zu 2.800 Euro Strafe plus Gerichtskosten verurteilte. Die Genugtuung darüber konnte man der unerfahrenen Rechtsrefe-rendarin im Gesicht ablesen.

Der beschlagene Strafverteidiger Dirk Schmitz hatte sein Bestes gegeben und das war nicht wenig; selbst ein politisch unvoreingenommener Betrachter hätte nach seinem Plädoyer einen Freispruch erwarten müssen. Doch nicht einmal der unbescholtene berufliche und persönliche Werdegang des rundum integren Angeklagten wirkte sich strafmildernd aus, auch nicht, dass der An-geklagte Mitglied des Deutsch-Israelischen-Arbeitskreises Südlicher Oberrhein e.V. (DIA) ist, dessen Vorsitzende übrigens Jüdin ist: Der Richter gab dem Strafantrag der Referendarin in vollem Umfang statt. Dies vielleicht auch deshalb, weil dem Strafprozess eine Lahrer Schulklasse bei-wohnte, die damit vermutlich nach dem Motto „Bestrafe einen, erziehe damit viele“ präventiv für die Zukunft zum Schweigen gebracht werden sollte. Rechtsanwalt Schmitz resümierte an-schließend: „Ein politisches, grundrechtsfeindliches Urteil! Anbiederung an den politischen Mainstream, nicht an das geltende Recht. Wir haben sofort Rechtsmittel eingelegt.“

Lektion für die im Gerichtssaal anwesende Schulklasse

Neben mir saß die Gerichtspräsidentin, welche die Verhandlung selbst aufmerksam verfolgte; so etwas ist äußerst ungewöhnlich. Sollte hier etwa beobachtet werden, wie sich der relativ neue Richter in Sachen Linientreue so macht? Aber nein – sie wusste anscheinend schon, was bei der Verhandlung herauszukommen hatte, denn bei der Urteilsverkündigung war sie dann nicht mehr dabei. Das Spiel der Aburteilung selbst ging anschließend noch in die Spielverlängerung: Der Schulklasse mit ihrem Lehrer sollte unmittelbar nach der Verhandlung das (aus meiner Sicht) Fehlurteil offenbar noch als “Recht” im Sinne von “richtig” vermittelt werden. Den Verfahrens-beteiligten, dem Kläger und seinem Rechtsvertreter wurde dazu die Tür gewiesen, sie durften das nicht hören. Auch ich als Prozessbeobachter musste raus. Auf die Frage, warum ich nicht dabei sein dürfe, wurde ich – rechtlich korrekt – darauf hingewiesen, dass nur die Verhandlung selbst öffentlich sei und ab sofort “das Hausrecht” gelte. Doch drängt sich hier die Frage auf: Was nur hat man hier wohl zu verbergen? Wurden hier gar Kinder indoktriniert?

Zur rechtlichen Bewertung der Reichweite des für das Urteil inkriminierten Paragraphen 86a StGB verweise ich auf die Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags unter dem Titel „Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisatio-nen § 86a StGB im Spiegel der Rechtsprechung“, die aus Anlass der neuerlichen Änderung dieser Strafvorschrift vor drei Jahren erstellt wurde, hier zitiert ab Seite 19: „Trotz der grundsätzlichen Unerheblichkeit der Motivation der handelnden Person liegt ein Verwenden allerdings ausnahms-weise dann nicht vor, wenn die Handlung dem Schutzzweck von § 86a StGB ‘ersichtlich nicht zu-wider’ läuft. Dies ist namentlich der Fall, wenn die Verwendung des Kennzeichens in offenkundiger

und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der betroffenen Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt; eine solche Darstellung werde daher bereits vom Tatbestand der Vorschrift nicht erfasst…”.

Woke Rechtslehre

Und weiter schreibt der Wissenschaftliche Dienst: “Der Bundesgerichtshof führt zur Begründung der Straflosigkeit aus, dass der Tatbestand des § 86a StGB, der seinem Wortlaut nach auch eine solche Verwendung von Symbolen erfasse, zu weit gefasst sei und durch die Rechtsprechung ein-schränkend ausgelegt werden müsse, wenn der Schutzzweck der Norm erkennbar nicht tangiert sei (…) Nicht ausreichend für einen Tatbestandsausschluss aufgrund eindeutiger Distanzierung ist es jedoch, wenn dem Gebrauch des Kennzeichens zwar möglicherweise subjektiv eine kritische Haltung zum Nationalsozialismus zugrunde liegen mag, dies aber bei der Verwendung nicht eindeutig und offenkundig zutage tritt und das Kennzeichen insofern eher als Mittel wirkt, Aufmerksamkeit zu erlangen (‘Hakenkreuz als Blickfang’).” Soweit das Zitat. Doch die Warnung vor den Anfängen (oder bereits dem Fortschritt?) eines totalitären Staates war im konkreten Fall des Lehrer Rentners dreimal so groß und augenfällig zu erkennen wie das Corpus Delicti selbst. Diese Entscheidung des Strafrichters ist meiner Einschätzung nach daher ein weiteres, krasses Fehlur-teil.

Welchen Eindruck die Schulklasse wohl nach Hause trug? Entweder den, dass dieses Urteil einen weiteren Beitrag zum allseitigen Duckmäusertum darstellte – oder aber, dass diesem Staat alles zuzutrauen ist. Beides trägt nicht unbedingt zu einer Befriedung unseres Gemeinwesens bei. Besonders peinlich: Ein erfahrener Richter in Offenburg riet in einem Fall mit exakt dem gleichen Post (!) der gleichen Staatsanwaltschaft mit umfassender rechtlicher Stellungnahme die Anklage zurückzunehmen, da dieser straflos sei. Aber die Jungen, so wie der Richter in Lahr, wissen es bekanntlich immer besser? Zur Person dieses Richters: Er heißt Hendrik Witsch, ist gebürtiger Freiburger und hat woke Rechtsgesinnung an der Kaderschmiede FU Berlin studiert. Konsequenterweise wurde er „wissenschaftlicher Mitarbeiter“ am gleichen „Hof“. Auch sein Referendariat hat er bei einem Berliner Gericht absolviert. Der Anwaltsberuf war ihm vielleicht zu anstrengend, so wechselte er erst vor einem Jahr in den Justizdienst ans Amtsgericht Lahr. Wie heißt es doch: „Neue Besen kehren gut“?

Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophy-laktisch von solchen Unrechtsgrundlagen bzw. der Justiz, die darin evtl. Strafbares erkennen will.

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz erstellt; zuerst hier https://ansage.org/gesinnungsjustiz-in-lahr-mutieren-amtsgerichte-zu-strafgerichtshoefen/ erschienen

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