Im Oktober 2018, also vor sieben (!) Jahren, fand in der Nähe des Freiburger Clubs „Hans-Bunte-Areal“ eine Gruppenvergewaltigung an einer damals 18-jährigen Frau statt. Die Tatverdächtigen waren zehn Asylbewerber aus Syrien, Algerien und dem Irak.
Im Juli 2020 wurden sieben von ihnen vor dem Landgericht Freiburg wegen Vergewaltigung verurteilt. Der Haupttäter erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Andere Beteiligte wurden wegen unterlassener Hilfeleistung zu mehrmonatigen Haft- oder Jugendstrafen verurteilt.
Infolge dieser schrecklichen Tat wurde beim Regierungspräsidium Freiburg eine regionale Stelle gegründet: der „Sonderstab Gefährliche Ausländer“. Diese Maßnahme stieß insbesondere bei linken Gruppierungen auf Kritik. Ziel der Einrichtung war es, die Abschiebung von Intensiv- und Mehrfachstraftätern zu forcieren – bislang offenbar ohne nennenswerten Erfolg.
Von den zehn verurteilten Asylbewerbern befinden sich neun weiterhin in Deutschland. Der Hauptangeklagte ist freiwillig nach Syrien zurückgekehrt. Zwar wurden fünf weitere Täter offiziell ausgewiesen, jedoch konnte die Abschiebung bislang nicht vollzogen werden – hauptsächlich wegen bestehender Abschiebeverbote nach Syrien.
Einer der Verurteilten wurde im Juli 2024 erneut straffällig und wegen versuchten Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dass ein bereits ausgewiesener Täter erneut straffällig wird, wirft Fragen zur Effektivität des Justizvollzugs auf. Aus Sicht vieler wäre eine schnellere Abschiebung nach der ersten Verurteilung angebracht gewesen, um den Rechtsstaat zu wahren.
Zwei weitere Täter konnten nicht ausgewiesen werden, da ihr asylrechtlicher Schutzstatus durch die Schwere ihres Tatbeitrags beziehungsweise durch die geringe Strafhöhe nicht aufgehoben werden konnte.
Aus der AfD wird im Nachgang der Freiburger Urteile von einem „desaströsen Ergebnis der Abschiebebemühungen“ gesprochen. Laut Rüdiger Klos, rechtspolitischem Sprecher der AfD im Landtag, genieße die Durchsetzung von Ausreisepflichten unter der grün-schwarzen Landesregierung keine Priorität. Das Ergebnis sei ein Spiegelbild der unzureichenden Gesetzeslage im Aufenthaltsrecht.
Die Organisation „Pro Asyl“ äußert sich wie folgt: „Die Gruppenvergewaltigung ist absolut verabscheuungswürdig. Es war und ist wichtig, dass die Täter mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden und dass der Rechtsstaat konsequent handelt.“ Gleichzeitig weist Pro Asyl darauf hin, dass Abschiebungen nach Syrien aktuell rechtlich nicht möglich seien – unter anderem aufgrund der unsicheren politischen Lage und der Menschenrechtslage vor Ort. Solche Abschiebungen würden vor Gerichten regelmäßig gestoppt.
Massenvergewaltigung in Freiburg soll nicht pauschalisiert werden sagt, OB Martin Horn 😡 Wie viele Frauen sollen denn noch von unseren „wertvoller als Gold“ Neubürgern vergewaltigt werden, dass man nicht mehr von Pauschalurteil en sprechen kann?
Leave A Comment