Peter Bulke/ Der folgende Text bringt vor allem die Meinung dreier vorbildlicher Persönlichkeiten.
Bevor von diesem Gesetz überhaupt die Rede sein konnte, hatte Papst Benedikt XVI bei einem Weihnachtsempfang hervorgehoben, dass das Geschlecht eines Menschen eine Vorgabe der Natur sei und deshalb auch angenommen und persönlich mit Sinn erfüllt werden müsse.
Als vor einem Jahr über das geplante Selbstbestimmungsgesetz diskutiert wurde, brachte die Wochenzeitschrift IDEA 35/2o22 die Feststellung der Nobel-Preisträgerin Prof. Christiane Nüsslein-Volhard (Tübingen) zu diesem Thema. 1995 hatte sie den Nobel-Preis für Medizin erhalten. Sie sagte 2022: Der Gesetzgeber kann gar keine Geschlechtsumwandlung ermöglichen. Er sagt nur: Diese Frau darf ab jetzt behaupten, sie sei ein Mann . . . Wie man sich fühlt, das lässt sich durch soziale und psychologische Umstände ändern, das biologische Geschlecht aber eben nicht. – Deshalb ist zu ergänzen: Die Erziehung eines Kindes sollte darauf ausgerichtet sein, das eigene biologische Geschlecht zu bejahen, statt dass durch Gender-Propaganda Zweifel gesät werden, wodurch Kinder verwirrt und desorientiert werden können. Wie kürzlich berichtet wurde, sind in diesem Sommer in Berlin drei Gender-Kitas eingerichtet worden!
Birgit Kelle, die gelegentlich durch Aufsätze und auch Bücher zur Familienpolitik Stellung bezieht, wies in IDEA 15/2023 darauf hin, dass das Geschlecht der Frau etwas Besonderes ist (aus Sicht der Schöpfung/Natur). Die derzeitige Politik zielt darauf ab, Unterschiede zwischen beiden Geschlechtern zu verwischen. Die LBGTIQ-Bewegung kämpfe deshalb gerade nicht für die Frau, sondern gegen ihren alleinigen Anspruch, eine Frau zu sein. Wer Gesetzesrecht um den Preis von Frauenrechten erzwinge, habe nichts errungen, sondern Frauen niedergerungen.
IDEA 18/2023 berichtet über einen Transgender-Trend: Es gebe eine zunehmende Anzahl Selbstverstümmelungen bei Mädchen und jungen Frauen: die Einnahme pubertätshemmender Medikamente, der Einsatz des Hormons Testosteron, die Entfernung der Brüste. Gelegentliche Folgen seien manchmal Selbstmordversuche. – Toleranz gebietet, Personen, die sich einbilden, nicht ihrem natürlichen Geschlecht anzugehören, nicht zu benachteiligen. Das bedeutet aber nicht, dass ein solches naturwidriges Empfinden als normal oder gleichwertig einzustufen ist, so wie auch körperlich behinderte Menschen als gleich zu achtende Bürger gelten. – p.bulke@web.de